Mit einer Eigenverbrauchsgemeinschaft können Sie die Rentabilität Ihrer PV-Anlage noch weiter erhöhen.
Eigenverbrauchslösungen – Solarstrom clever nutzen
Mit unseren Eigenverbrauchslösungen holen Sie mehr aus Ihrer Photovoltaikanlage heraus. Sparen Sie Stromkosten, steigern Sie Ihre Unabhängigkeit und nutzen Sie erneuerbare Energie effizient – ob als Privatperson, Stockwerkeigentümer, Vermieter oder Unternehmen. Wir zeigen Ihnen, wie’s geht.
Warum Eigenverbrauch – Ihre Vorteile auf einen Blick
Nachhaltig, wirtschaftlich, unabhängig – das bedeutet Eigenverbrauch
Mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach sparen Sie nicht nur Stromkosten, sondern investieren in Ihre Unabhängigkeit. Statt Solarstrom ins Netz einzuspeisen, nutzen Sie ihn direkt vor Ort – und profitieren mehrfach:
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Tiefere Stromkosten durch Eigenverbrauch statt Netzbezug
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Erhöhte Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen
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Reduzierte CO₂-Emissionen dank erneuerbarer Energie
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Wertsteigerung Ihrer Immobilie
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Attraktive Strompreise für Mieter in Mehrfamilienhäusern
Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV)
So funktioniert ein vZEV
Bei einem virtuellen Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) können bestehende intelligente Messsysteme des Netzbetreibers (Smartmeter) für den Zusammenschluss verwendet werden. Dies hat zur Folge, dass nicht mehr zwingend nur ein physischer Messpunkt als Schnittstelle zum Netzbetreiber existieren darf. Es sind auch mehrere Messpunkte zulässig. Ein vZEV kann innerhalb nur einer Liegenschaft oder mit mehreren Liegenschaften geschlossen werden. Es müssen nicht zwingend alle Parteien in einer Liegenschaft am vZEV teilnehmen.
Leistungen TBGN
- Wir schicken Ihnen nach der Gründung eines ZEV / vZEV nur noch eine Rechnung/Rücklieferung für den Verbrauch des gesamten Zusammenschlusses.
- Bei einem vZEV stellen wir die TBGN-Zählerdaten für die interne Abrechnung zur Verfügung.
- Die interne Abrechnung und Inkasso ist Aufgabe des vZEV-Betreibers.
Voraussetzungen für einen vZEV
- Die betroffenen Liegenschaften sind auf einer Spannungsebene unter 1 kV angeschlossen
- Die gesamte Produktionsleistung muss mindestens 10 Prozent der gesamten Anschlussleistung des Zusammenschlusses betragen
- Die Liegenschaften sind am gleichen Anschlusspunkt angeschlossen
- Die Gründung eines ZEV / vZEV muss TBGN drei Monate im Voraus auf Quartalsbeginn gemeldet werden.
- TBGN beantwortet Abklärungen/Prüfungen zur technischen Machbarkeit innerhalb von 15 Arbeitstagen.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Worum geht es in einer LEG?
Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz kann künftig (voraussichtlich ab 2026) der lokal erzeugte Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden. Dazu schliessen sich mehrere Haushalte oder Nutzungseinheiten zusammen, um den durch einen Produzenten von Solarstrom erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer im gleichen Netzgebiet und in der gleichen Gemeinde befinden. Zudem muss die LEG eine festgelegte Mindestgrösse an Elektrizitätserzeugung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen. Eine LEG kann auch einen oder mehrere Eigenverbrauchslösungen oder ZEV als Teilnehmende einbinden.
Dienstleistung seitens TBGN
Am 19. Februar 2025 hat der Bundesrat das zweite Verordnungspaket verabschiedet, in welcher die rechtlichen Rahmenbedingungen der LEG festgelegt wurden. TBGN prüft gegenwärtig die Ausarbeitung einer entsprechenden Dienstleistung.
Interessentenformular LEG
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, ganz unverbindlich Ihr Interesse für den Beitritt an eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu hinterlegen.
Vorbemerkung
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz kann künftig (voraussichtlich ab 2026) der lokal erzeugte Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden. Dazu schliessen sich mehrere Haushalte oder Nutzungseinheiten zusammen, um den durch einen Produzenten von Solarstrom erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer im gleichen Netzgebiet und in der gleichen Gemeinde befinden. Zudem muss die LEG eine festgelegte Mindestgrösse an Elektrizitätserzeugung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen. Eine LEG kann auch einen oder mehrere Eigenverbrauchslösungen oder ZEV als Teilnehmende einbinden.

