Plug and Play Photovoltaik-Anlagen
Eine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage lässt sich ohne grosse bauliche Veränderungen installieren und bietet auch Personen ohne nutzbare Dachfläche die Möglichkeit, Sonnenenergie in Strom umzuwandeln. Die kompakten Anlagen können an Balkonbrüstungen, Hauswänden, auf Terrassen, Flachdächern oder im Garten montiert werden.
Das sollten Sie wissen
Die sogenannten Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen – auch als Stecker-Solaranlagen oder Balkonkraftwerke bekannt – bestehen in der Regel aus ein bis zwei Solarpanels sowie einem Wechselrichter, der die erzeugte Energie in haushaltsüblichen Strom umwandelt.
Damit eine solche Anlage als „Mini-Photovoltaikanlage“ gilt, darf die gesetzlich festgelegte maximale Einspeiseleistung von 600 Watt (Wechselrichterleistung) nicht überschritten werden. Weitere Informationen zu dieser Regelung finden Sie in den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Der erzeugte Strom steht direkt im eigenen Haushalt zur Verfügung und wird unmittelbar von den angeschlossenen und eingeschalteten Elektrogeräten genutzt – ganz ohne Zwischenspeicherung oder Einspeisung ins öffentliche Netz.
Anmeldung Ihrer Plug-and-Play-Photovoltaikanlage
Alle Plug and Play Photovoltaik-Anlagen müssen beim Elektrizitätswerk angemeldet werden.
Sobald Sie Ihre Anlage installiert haben, bitten wir Sie, uns dies über das entsprechende Online-Formular mitzuteilen.
Bitte fügen Sie dem Formular auch die Konformitätserklärung bei, die Sie beim Kauf Ihrer Stecker-Photovoltaikanlage erhalten haben.
Rückvergütung für Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen
Als Besitzerin oder Besitzer einer Plug-and-Play-Photovoltaikanlage haben Sie Anspruch auf eine Vergütung für den überschüssigen Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen und ins öffentliche Netz einspeisen.
Mit der Anmeldung Ihrer Anlage über das Online-Formular melden Sie sich automatisch für den Erhalt der Rückvergütung an.
Häufige Fragen zu Plug-and-Play-PV-Anlagen
Wie viel Strom kann ich mit einer Plug-and-Play-Photovoltaikanlage produzieren?
Eine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage mit zwei Solarpanels kann jährlich bis zu 600 Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugen.
Auch wenn auf Ihrer Anlage beispielsweise eine Leistung von 720 Watt angegeben ist, begrenzt der integrierte Wechselrichter die Einspeiseleistung auf 600 Watt, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Bitte beachten Sie:
- Der tatsächliche Stromertrag hängt stark vom Standort und den örtlichen Gegebenheiten ab.
- Der grösste Teil der Stromproduktion – rund drei Viertel – fällt in den Frühlings- und Sommermonaten an, da die Sonneneinstrahlung in dieser Zeit am intensivsten ist.
Die Ausrichtung und Neigung der Panels beeinflussen den Ertrag zusätzlich:
- Steil montierte Panels (z. B. am Geländer eines Südbalkons) liefern im Winter bei tief stehender Sonne mehr Strom.
- Flach aufgestellte Panels erzielen im Sommer höhere Erträge.
Was passiert mit dem Strom, den ich nicht selbst nutze?
Erzeugt Ihre Plug-and-Play-Photovoltaikanlage mehr Strom, als im Haushalt verbraucht wird, wird der überschüssige Strom automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
- Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Mini-Photovoltaikanlage bei TBGN angemeldet haben.
- In diesem Fall erhalten Sie für den eingespeisten Strom eine Vergütung, die Ihnen in Form einer Gutschrift auf Ihrer Stromrechnung gutgeschrieben wird.
Was kann ich tun, wenn ich nicht mehr weiss, ob ich meine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage angemeldet habe?
Bitte wenden Sie sich telefonisch an unseren Kundenservice unter 055 511 97 00. Wir prüfen das gerne für Sie und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten.
Erhalte ich für den eingespeisten Strom auch eine HKN-Vergütung?
Nein, bei Kleinstanlagen ist das nicht möglich.
- Um eine HKN-Vergütung zu erhalten, müssten Sie Ihre Plug-and-Play-Photovoltaikanlage bei Pronovo registrieren und beglaubigen lassen.
- Da jedoch Anlagen mit einer Leistung unter 2 kWp bzw. 2 kVA nicht ins HKN-System von Pronovo aufgenommen werden können, ist für diese Anlagen keine HKN-Vergütung vorgesehen.
Produziert eine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage weiterhin Strom bei einem Stromausfall?
Nein, bei einem Stromausfall stellt die Plug-and-Play-Photovoltaikanlage die Stromproduktion automatisch ein.
- Der Wechselrichter schaltet sich bei einem Netzausfall aus Sicherheitsgründen automatisch ab.
- Bei Stromunterbrüchen müssen häufig Reparaturen am Netz durchgeführt werden – dafür muss das Netz spannungsfrei sein.
- Damit keine Gefahr für das Wartungspersonal entsteht, dürfen in solchen Fällen keine Energieerzeugungsanlagen Strom ins Netz einspeisen.
Erhalte ich eine Förderung für meine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage?
TBGN bietet derzeit kein eigenes Förderprogramm für Plug-and-Play-Photovoltaikanlagen an.
- Aktuelle Fördermöglichkeiten in der Schweiz – auch für kleinere Solaranlagen – finden Sie unter: www.energiefranken.ch
- Dort können Sie gezielt nach Förderprogrammen in Ihrer Region suchen.
Muss ich meine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage abmelden, wenn ich umziehe?
Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns Ihren Umzug bitte über das Online-Formular mit. Ihre Plug-and-Play-Photovoltaikanlage wird dadurch automatisch abgemeldet.
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Am neuen Wohnort müssen Sie Ihre Anlage beim zuständigen Elektrizitätswerk neu anmelden.
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Ziehen Sie innerhalb des TBGN-Versorgungsgebiets um und geben uns Ihre neue Adresse bekannt, wird Ihre Plug-and-Play-Anlage automatisch übernommen – eine separate Abmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Was muss ich tun, wenn meine Plug-and-Play-Photovoltaikanlage nicht mehr in Betrieb ist?
Wenn Ihre Stecker-Photovoltaikanlage nicht mehr angeschlossen oder dauerhaft ausser Betrieb ist, bitten wir Sie, uns dies telefonisch mitzuteilen.
- Kundenservice: 055 511 97 00
- So können wir Ihre Anlage korrekt aus dem System austragen und unnötige Rückfragen vermeiden

