Erhalten Sie mehr Informationen zum technischen Anschlussgesuch für Ihr PV-Projekt (TAG).
Photovoltaikanlage ans Stromnetz anschliessen
Strom vom eigenen Dach oder von der eigenen Fassade: Photovoltaikanlagen sind ein wichtiges Element in der Energiewende. Wir unterstützen diesen Ausbau und freuen uns, gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Projekt die Energiewende voranzutreiben.
Der Anschlussprozess Schritt für Schritt erklärt
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1. Planung Ihrer Photovoltaikanlage
Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage ans Stromnetz anschliessen möchten, empfiehlt es sich, die Planung gemeinsam mit Ihrer Elektroinstallateurin oder Ihrem Elektroinstallateur vorzunehmen.
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2. Anschlussgesuch einreichen
Damit TBGN den Anschluss Ihrer geplanten Photovoltaikanlage beurteilen kann, reicht die von Ihnen beauftragte Fachperson ein technisches Anschlussgesuch (TAG) ein. TBGN prüft daraufhin, ob die Kapazitäten der bestehenden Netzinfrastruktur ausreichen, um den von Ihnen produzierten Strom ins Verteilnetz einzuspeisen.
In der Regel genügt die bestehende Infrastruktur, sodass Ihre Anlage ohne Verzögerung realisiert werden kann. In Einzelfällen kann jedoch eine Netz- oder Anschlussverstärkung erforderlich sein, was mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.
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3. Installationsanzeige (IA)
Nach der Prüfung des Anschlussgesuchs übermittelt Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur die verbindliche Installationsanzeige (IA) mit den erforderlichen technischen Unterlagen an TBGN. Je nach Grösse und Komplexität der Anlage erhalten Sie per E-Mail entweder eine „Bestätigung Netzanschluss“ oder einen „Netzanschlussvertrag“, den Sie unterzeichnet an TBGN zurücksenden.
Aus diesen Dokumenten geht hervor, ob Ihre Anlage ohne weitere Massnahmen angeschlossen werden kann (Fall A) oder ob eine Verstärkung der Anschlussleitung oder des Netzes notwendig ist (Fall B). Die Anschlussbewilligung erfolgt unter Vorbehalt, falls vor der Inbetriebnahme eine Verstärkung erforderlich ist.
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4. Fall A: Installation ohne Netzverstärkung
Sobald Sie die „Bestätigung Netzanschluss“ erhalten oder den Netzanschlussvertrag unterzeichnet haben, kann die Installation Ihrer Photovoltaikanlage beginnen.
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4. Fall B: Installation mit notwendiger Netzverstärkung
Je nach Komplexität und Anzahl der eingereichten Gesuche kann die Umsetzung von Netzbaumassnahmen unterschiedlich lange dauern. Muss beispielsweise eine neue Trafostation errichtet werden, kann der gesamte Prozess – von der Planung über Bewilligungsverfahren (z. B. durch das ESTI) bis zur Realisierung – bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Bitte beachten Sie: TBGN kann die Netzverstärkung erst planen und umsetzen, wenn Sie die „Bestätigung Netzanschluss“ erhalten oder den Netzanschlussvertrag unterzeichnet haben.
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5. Abschlussmessungen und Sicherheitsnachweise (SiNa)
Nach der Installation führt Ihre Elektroinstallateurin oder Ihr Elektroinstallateur die erforderlichen Schluss- und Abnahmekontrollen durch und reicht den Sicherheitsnachweis bei TBGN ein.
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6. Rückliefervergütung und Herkunftsnachweis (HKN)
Sobald Ihre Anlage installiert ist und der Stromzähler für die Rückliefervergütung aktiviert wurde, nimmt TBGN den überschüssigen Strom ab, den Sie nicht selbst verbrauchen. Die aktuelle Rückliefervergütung finden Sie jederzeit auf unserer Website.
Zusätzlich bietet TBGN allen Solarstromproduzierenden im Versorgungsgebiet die Möglichkeit, den Herkunftsnachweis (HKN) ihres Solarstroms freiwillig gegen eine zusätzliche Vergütung an TBGN zu verkaufen. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls online.
Häufige Fragen zum Netzanschluss und allfälligen Netzverstärkungen (FAQ)
Folgend finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Stromnetz sowie zu allfällig notwendigen Netzverstärkungen und den damit zusammenhängenden Kosten. Die Grafik dient als Hilfestellung für die Einordnung und das Verständnis der Fachbegriffe.
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Was ist eine Netzverstärkung und weshalb braucht es sie?
Eine Netzverstärkung bezeichnet den Ausbau der bestehenden Netzinfrastruktur.
- Wenn beispielsweise neue Solaranlagen zusätzlichen Strom ins Netz einspeisen, muss das Netz in der Lage sein, diesen Strom aufzunehmen, zu transportieren und dabei die technischen Normen einzuhalten.
- Wird durch den Anschluss einer neuen Solaranlage die Kapazitätsgrenze des Netzes erreicht, ist ein Ausbau an der betroffenen Stelle notwendig.
- Einfach gesagt: Die Kabel müssen „dicker“ werden, um den Strom effizient abzuführen, und die Transformatoren leistungsfähiger, um den Strom auf höhere Spannungen für den Weitertransport umzuwandeln.
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Was ist ein Netzanschlusspunkt?
Der Netzanschlusspunkt ist die Stelle, an der ein Netznutzer mit dem öffentlichen Verteilnetz verbunden ist – meist gemeinsam mit weiteren Netznutzern. In der Regel handelt es sich dabei um eine Verteilkabine (VK) oder eine grössere Transformatorenstation (TS).
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Was ist eine Anschlussleitung?
Die Anschlussleitung verbindet den Netzanschlusspunkt mit dem Hausanschlusskasten (HAK). Sie gehört dem Hauseigentümer und wird beim Bau des Gebäudes erstellt.
- Je nachdem, wie viel Strom bezogen oder eingespeist werden soll, wird die Leitung entsprechend dimensioniert.
- Die Kosten trägt der Eigentümer.
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Was ist ein Hausanschlusskasten (HAK)?
Der Hausanschlusskasten verbindet das Gebäude über die Anschlussleitung mit dem öffentlichen Verteilnetz. Er enthält einen oder mehrere Stromzähler sowie die Hauptsicherung des Gebäudes.
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Warum muss ich für den Anschluss meiner Solaranlage zahlen, obwohl ich bereits Netznutzungsgebühren bezahle?
Die Netznutzungsgebühr deckt nur den Strombezug aus dem Netz ab – nicht jedoch die Einspeisung von Strom, z. B. aus einer Solaranlage. Für eingespeisten Strom fällt keine Netznutzungsgebühr an.
TBGN richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese sehen vor:
- Muss das Netz zwischen Netzanschlusspunkt (z. B. Verteilkasten oder Transformatorenstation) und dem Hausanschluss verstärkt werden, trägt der Hauseigentümer die Kosten.
- Muss hingegen der öffentliche Teil des Stromnetzes ausgebaut werden, werden die Kosten auf alle Netzkundinnen und -kunden verteilt.
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Warum musste mein Nachbar nichts für die Netzverstärkung zahlen, obwohl er denselben Netzanschlusspunkt nutzt
Es kann sein, dass beim Anschluss der ersten Solaranlage noch genügend Kapazität vorhanden war – bei der zweiten jedoch nicht mehr. Gemäss geltendem Recht muss TBGN die Kosten für eine notwendige Netzverstärkung dem jeweiligen Produzenten in Rechnung stellen.
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Wer trägt die Kosten für die Verstärkung der Anschlussleitung?
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in der Energieverordnung (EnV) vom 1. November 2017 (Stand: 1. Januar 2022) sowie in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vom 14. März 2008 (Stand: 1. Januar 2021). Detaillierte Informationen bietet die Weisung 1/2019 der ElCom.
Grundsätzlich gilt:
- Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Energieerzeugungsanlagen wie Solaranlagen mit dem wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt zu verbinden.
- Die Produzentin oder der Produzent trägt die Kosten für die Erschliessungsleitungen bis zu diesem Punkt sowie allfällige Transformationskosten.
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Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Wenn eine Netzverstärkung für die Einspeisung notwendig ist, erarbeitet TBGN eine individuelle Lösung für den Netzanschluss Ihrer Anlage. Entscheidend für Ihre Kostenbeteiligung ist die Lage des Netzanschlusspunkts.
Zu den möglichen Kosten gehören:
- Verstärkung oder Neubau der Anschlussleitung (vom Kunden zu tragen)
- Anpassung des Hausanschlusskastens (HAK)
- Rückbau bestehender Anschlüsse
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Ist TBGN verpflichtet, Anlagen aus erneuerbaren Energien ans Netz anzuschliessen?
Ja. Gemäss Energieverordnung sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, alle Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien – wie Solar-, Windkraft- oder Biogasanlagen – über den technisch und wirtschaftlich günstigsten Netzanschlusspunkt ans Verteilnetz anzuschliessen.

