Sie haben Fragen? In unserem FAQ-Bereich finden Sie die wichtigsten Antworten – auch zum Thema Wärme und Heizungsersatz.
Häufig gestellte Fragen – einfach erklärt (FAQ)
Ob zu Ihrer Stromrechnung, zur Einspeisung von Solarstrom oder zu unseren Dienstleistungen – hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die TBGN. Klar, verständlich und jederzeit abrufbar. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sind wir gerne persönlich für Sie da.
Stromtarife
Allgemeines
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Warum ändern sich jährlich die Stromtarife?
Die Stromtarife in der Grundversorgung werden jährlich angepasst. Grundlage dafür sind die tatsächlichen Kosten für Energie, Netznutzung, Messung und gesetzlich vorgeschriebene Abgaben. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) prüft die Tarife auf ihre Angemessenheit und genehmigt sie.
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Wo finde ich die Tarifblätter und weitere Informationen?
Sämtliche Informationen sind für Sie unter Downloads abgelegt.
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Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Energie (der eigentliche Stromverbrauch)
- Netznutzung (Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Stromnetzes)
- Messtarife (Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs)
- Abgaben und Zuschläge gemäss Bund und Kanton
Je nach Verbrauchsprofil und Stromprodukt kann der Anteil der einzelnen Komponenten unterschiedlich ausfallen.
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Warum ist mein Strompreis nicht überall in der Schweiz gleich?
Die Strompreise unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet. Gründe dafür sind insbesondere:
- unterschiedliche Beschaffungskosten für Energie,
- unterschiedliche Netzstrukturen und Netzkosten,
- regionale Investitionen in die Infrastruktur,
- unterschiedliche Kundendichten,
- sowie lokale und kantonale Rahmenbedingungen.
Deshalb können sich die Strompreise zwischen Gemeinden oder Energieversorgungsunternehmen teilweise deutlich unterscheiden.
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Wer legt die Strompreise fest?
Die Stromrechnung setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, die von unterschiedlichen Stellen festgelegt werden.
- Die Energietarife werden durch die TBGN auf Basis der Strombeschaffung festgelegt.
- Die Netznutzungstarife werden durch die TBGN gemäss den regulatorischen Vorgaben kalkuliert.
- Verschiedene Zuschläge und Abgaben werden durch Bund, Gesetzgeber oder nationale Organisationen wie Swissgrid vorgegeben.
Die Strompreise unterliegen zudem der Aufsicht der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).
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Warum unterscheiden sich die Strompreise von Jahr zu Jahr?
Die Tarife werden jährlich überprüft und neu berechnet. Einfluss haben unter anderem:
- die Entwicklung der Energiepreise an den Beschaffungsmärkten,
- Investitionen in das Stromnetz,
- gesetzliche und regulatorische Vorgaben,
- nationale Abgaben und Zuschläge,
- Kosten für Systemdienstleistungen und Versorgungssicherheit.
Steigen oder sinken diese Kosten, wirkt sich dies auf die Tarife des folgenden Jahres aus.
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Warum enthält meine Stromrechnung verschiedene Tarifpositionen?
Die Stromversorgung umfasst unterschiedliche Leistungen, die separat ausgewiesen werden. Dazu gehören beispielsweise:
- Energiebezug,
- Netznutzung,
- Messung,
- Systemdienstleistungen,
- Stromreserve,
- Bundesabgaben und weitere gesetzliche Zuschläge.
Die getrennte Darstellung schafft Transparenz und zeigt, wofür die einzelnen Kosten anfallen.
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Weshalb kann TBGN nicht alle Preisbestandteile selbst beeinflussen?
Ein Teil der Stromrechnung wird durch nationale Vorgaben bestimmt. Dazu gehören beispielsweise:
- Systemdienstleistungen von Swissgrid,
- die Stromreserve,
- gesetzliche Bundesabgaben,
- sowie weitere regulatorisch vorgegebene Zuschläge.
Diese Kosten gelten schweizweit und werden von den Netzbetreibern an die Endkundinnen und Endkunden weiterverrechnet.
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Woher weiss ich, welcher Tarif für mich gilt?
Der gültige Tarif richtet sich nach Ihrem Anschluss, Ihrem Verbrauchsprofil und dem zugeteilten Stromprodukt.
Die entsprechenden Informationen finden Sie:
- auf Ihrer Stromrechnung,
- in den Tarifblättern der TBGN,
- oder direkt beim Kundenservice.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu Ihrer individuellen Tarifsituation. Kontaktieren Sie uns!
Stromtarife
Tarifzeiten
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Was hat sich bei den Stromtarifen per 1. Januar 2026 geändert?
Per 1. Januar 2026 haben die TBGN ein saisonales Tarifmodell (Sommer/Winter) mit angepassten Hoch- und Niedertarifzeiten eingeführt. Besonders im Sommer profitieren Kundinnen und Kunden von erweiterten Niedertarifzeiten und deutlich günstigeren Preisen. Per Kundeninformation wurden alle Kundinnen und Kunden im 3. Quartal 2025 darüber informiert.
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Wie funktioniert das saisonale Tarifsystem?
Das Jahr ist in zwei Tarifperioden unterteilt:
- Sommer: 1. April bis 30. September
- Winter: 1. Januar bis 31. März sowie 1. Oktober bis 31. Dezember
Im Sommer gelten erweiterte Niedertarifzeiten – insbesondere über die Mittagsstunden –, während im Winter die bisherigen Tarifzeiten beibehalten werden.
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Wie sind die Tarifzeiten konkret verteilt?
Sommer
Montag bis Freitag
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00:00 – 07:00 Uhr: Niedertarif
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07:00 – 12:00 Uhr: Hochtarif
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12:00 – 17:00 Uhr: Niedertarif
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17:00 – 20:00 Uhr: Hochtarif
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20:00 – 24:00 Uhr: Niedertarif
Samstag und Sonntag
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00:00 – 24:00 Uhr: Niedertarif (ganztägig Niedertarif)
Winter
Montag bis Freitag
- 00:00 – 07:00 Uhr: Niedertarif
- 07:00 – 20:00 Uhr: Hochtarif
- 20:00 – 24:00 Uhr: Niedertarif
Samstag
- 00:00 – 07:00 Uhr: Niedertarif
- 07:00 – 13:00 Uhr: Hochtarif
- 13:00 – 24:00 Uhr: Niedertarif
Sonntag
- 00:00 – 24:00 Uhr: Niedertarif (ganztägig Niedertarif)
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Warum wurde das Tarifsystem überhaupt umgestellt?
Die bisherige Tarifstruktur stammt aus einer Zeit mit konstanter Stromproduktion (z. B. Kernkraft). Heute unterliegt die Stromerzeugung – insbesondere durch Solarenergie – starken saisonalen und tageszeitlichen Schwankungen. Das neue Tarifsystem soll diese Realität besser abbilden und Anreize für einen netzdienlichen Verbrauch schaffen.
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Welche Vorteile habe ich durch die neuen Niedertarifzeiten im Sommer?
Wer seinen Stromverbrauch im Sommer gezielt in diese Zeiten verlagert, kann spürbar sparen und gleichzeitig zur Nutzung von Solarstrom beitragen.
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Wann genau wird der Strom für mich günstiger?
Im Sommer wird der Strom neu werktags von 12:00 bis 17:00 Uhr günstiger angeboten. Zusätzlich gilt der Niedertarif am gesamten Wochenende, also auch samstags durchgehend. Damit entstehen deutlich grössere Zeitfenster, in denen Kundinnen und Kunden flexibler nach ihren Bedürfnissen während den Sommermonaten vom Niedertarif profitieren können.
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Gilt das Tarifsystem auch bspw. für Wärmepumpen-Boiler zur Warmwasseraufbereitung?
Ja. Gerade Wärmepumpenboiler zur Warmwasseraufbereitung können im Sommer während der erweiterten NT-Zeiten besonders effizient betrieben werden – z. B. über die Mittagsstunden mit hoher Leistungszahl. Es lohnt sich, die Steuerung Ihrer Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um von den günstigen Zeiten zu profitieren.
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Wieso ist es günstiger, wenn ich meine Wäsche über die Mittagszeit wasche?
Ab 2026 wird das geplante Tarifmodell mehr Zeitfenster mit Niedertarif beinhalten. Neu gilt der günstige Tarif nicht nur sonntags, sondern im Sommer (April bis September) auch an Werktagen über die erweiterte Mittagszeit und an Samstagen sogar rund um die Uhr. Wer also mittags Wäsche wäscht oder andere stromintensive Geräte nutzt, profitiert direkt von tieferen Stromkosten.
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Gelten die neuen Niedertarifzeiten im Sommer nur wenn die Sonne scheint oder auch bei Regenwetter?
Die neuen Niedertarifzeiten gelten unabhängig vom Wetter – also auch bei Bewölkung oder Regen. Sie richten sich nicht nach der tagesaktuellen Sonneneinstrahlung, sondern orientieren sich am durchschnittlichen Solarstromaufkommen. Die Tarifzeiten ändern sich also für unsere Kundinnen und Kunden nicht spontan, sondern sind fix festgelegt. Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass der Niedertarif täglich zu den gleichen definierten Zeiten gelten wird.
Stromtarife
Tarifbestandteile, Abgaben und Zuschläge
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Wie setzt sich meine Stromrechnung zusammen?
Die Stromrechnung besteht grundsätzlich aus vier Bereichen:
- Energie (der eigentliche Stromverbrauch)
- Netznutzung (Transport des Stroms über die Stromnetze)
- Abgaben und Zuschläge (gesetzliche und kommunale Abgaben)
- Messung
Jeder dieser Bestandteile erfüllt einen anderen Zweck und wird separat ausgewiesen, damit die Stromrechnung transparent und nachvollziehbar bleibt.
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Hat die TBGN alle Positionen auf der Stromrechnung selbst festgelegt?
Nein. Ein erheblicher Teil der Stromrechnung basiert auf:
- gesetzlichen Vorgaben des Bundes,
- Tarifen der Swissgrid,
- regulatorischen Vorgaben der ElCom,
- kommunalen Abgaben
Die TBGN können deshalb nicht sämtliche Tarifbestandteile frei festlegen oder verändern und sind verpflichtet, verschiedene Kostenbestandteile unverändert weiterzuverrechnen
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Was bedeutet die Position Energie?
Die Position «Energie» umfasst die Kosten für den eigentlichen Strom, den Sie beziehen.
Darin enthalten sind die Beschaffung, Produktion und Bereitstellung der elektrischen Energie. Die TBGN liefern an Kunden bis 50'000 kWh Stromverbrauch/Jahr standardmässig das Stromprodukt «Der Blaue», welches zu 100 % aus erneuerbarer Energie aus der Schweiz besteht. Die Energiepreise unterscheiden sich je nach:
- Sommer oder Winter,
- Hoch- oder Niedertarif,
- Kundengruppe (Haushalt oder Business).
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Was bedeutet die Position «Netznutzung?
Unter die Netznutzung fallen die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes.
Damit werden insbesondere finanziert:
- Bau und Erneuerung der Stromnetze,
- Betrieb und Unterhalt,
- Störungsbehebung,
- Versorgungssicherheit,
- Netzausbau für zukünftige Anforderungen.
Die Netznutzung sorgt dafür, dass der Strom jederzeit sicher und zuverlässig von den Kraftwerken bis zur Steckdose transportiert werden kann
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Was sind Arbeitspreise in der Netznutzung?
Die Arbeitspreise werden pro bezogene Kilowattstunde (kWh) verrechnet. Sie decken einen Teil der Netzkosten und unterscheiden sich je nach:
- Hoch- oder Niedertarif,
- Netzebene,
- Kundengruppe
Haushalte und Kleinkunden bis 50'000 kWh bezahlen ausschliesslich Arbeitspreise, während grössere Geschäftskunden zusätzlich Leistungspreise entrichten können.
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Was ist ein Leistungspreis?
Der Leistungspreis betrifft vor allem grössere Gewerbe- und Industriekunden. Er basiert nicht auf der bezogenen Energiemenge, sondern auf der höchsten beanspruchten Leistung (kW). Damit wird berücksichtigt, welche Netzkapazität für einen Kunden jederzeit bereitgestellt werden muss. Private Haushalte bezahlen in der Regel keinen Leistungspreis.
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Was bedeutet die Position «Blindenergie»?
Blindenergie entsteht beim Betrieb bestimmter elektrischer Anlagen, insbesondere bei grösseren Motoren, Maschinen oder technischen Anlagen. Sie belastet das Stromnetz, ohne direkt für nutzbare elektrische Arbeit verwendet zu werden. Deshalb kann sie bei entsprechenden Geschäftskunden separat verrechnet werden. Für die meisten Haushaltskunden ist Blindenergie nicht relevant.
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Was sind Systemdienstleistungen (SDL)?
Systemdienstleistungen dienen dazu, das Schweizer Stromnetz jederzeit stabil zu halten. Sie sorgen beispielsweise dafür, dass:
- Produktion und Verbrauch jederzeit im Gleichgewicht sind,
- die Netzfrequenz stabil bleibt,
- das Übertragungsnetz sicher betrieben werden kann.
Diese Leistungen werden durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid erbracht. Die entsprechenden Kosten werden schweizweit pro Kilowattstunde erhoben.
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Was ist die Stromreserve beziehungsweise Winterreserve?
Die Stromreserve (auch Winterreserve genannt) wurde nach der Energiekrise als zusätzliche Sicherheitsmassnahme eingeführt. Sie dient dazu, die Stromversorgung insbesondere während der Wintermonate auch in ausserordentlichen Situationen sicherzustellen. Dazu werden Reservekapazitäten bereitgehalten, die bei Bedarf aktiviert werden können. Die Kosten für diese Reserve werden schweizweit erhoben und als eigene Tarifposition ausgewiesen.
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Wer legt die Kosten für die Stromreserve fest?
Die Höhe des Tarifs wird nicht durch die TBGN festgelegt. Die Kosten werden durch die nationale Netzgesellschaft Swissgrid beziehungsweise die entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben bestimmt und von allen Netzbetreibern in der Schweiz weiterverrechnet.
Die TBGN haben auf die Höhe dieses Tarifs keinen Einfluss und verrechnen ihn ohne Zuschlag weiter. Basierend auf Kundenrückmeldungen empfiehlt sich diese Klarstellung ausdrücklich.
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Was bedeutet der «Solidarzuschlag Übertragungsnetz»?
Der Solidarzuschlag wurde schweizweit per 1. Januar 2026 eingeführt. Dabei handelt es sich um einen gesetzlich definierten Zuschlag für sogenannte solidarisierte Kosten im Übertragungsnetz.
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Wofür wird der Solidarzuschlag verwendet?
Der Zuschlag dient insbesondere zur Finanzierung von:
- Netzverstärkungen im Zusammenhang mit der Energiewende,
- gesetzlich festgelegten solidarischen Finanzierungselementen im Stromsystem,
- Überbrückungshilfen für Unternehmen der Schweizer Stahl-, Eisen- und Leichtmetallindustrie von strategischer Bedeutung.
Die Verwendung der Mittel ist gesetzlich geregelt.
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Kann die TBGN auf die Weiterverrechnung des Solidarzuschlag verzichten?
Nein. Der Solidarzuschlag ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt schweizweit für alle Stromkundinnen und Stromkunden. Die TBGN sind verpflichtet, diesen Tarif auszuweisen und weiterzuverrechnen.
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Was ist der Flexibilitätsbonus?
Kundinnen und Kunden, deren Anlagen durch die TBGN netzdienlich gesteuert werden können, profitieren von einem Flexibilitätsbonus. Beispiele dafür sind:
- Elektroboiler,
- Wärmepumpen,
- Elektrospeicherheizungen.
Durch die zeitweise Steuerung dieser Anlagen kann die Netzbelastung reduziert werden. Als Gegenleistung erhalten Kundinnen und Kunden eine Vergütung gemäss Tarifblatt.
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Was beinhaltet der Grundpreis?
Der Grundpreis deckt fixe Kosten der Stromversorgung, die unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch entstehen.
Dazu gehören beispielsweise:
- Bereitstellung des Netzanschlusses,
- Vorhaltung der Infrastruktur,
- Kundendienst,
- Administration und Abrechnung.
Diese Kosten fallen auch dann an, wenn wenig oder zeitweise gar kein Strom bezogen wird.
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Was ist die Konzessionsabgabe an die Gemeinde?
Die Konzessionsabgabe ist eine kommunale Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Grundes. Sie entschädigt die Gemeinde dafür, dass Leitungen, Kabel und weitere Infrastrukturen der Stromversorgung auf öffentlichem Boden erstellt und betrieben werden dürfen. Die Abgabe wird separat auf der Stromrechnung ausgewiesen.
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Was ist der Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG?
Der Netzzuschlag ist eine bundesrechtliche Abgabe. Mit diesen Mitteln werden nationale Programme zur Förderung der erneuerbaren Stromproduktion finanziert. Dazu gehören unter anderem Förderinstrumente für Wasserkraft, Solarenergie, Biomasse und Windenergie. Die Höhe des Zuschlags wird durch den Bund festgelegt und gilt schweizweit.
Stromtarife
Messtarife (seit 1. Januar 2026)
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Ist der Messtarif eine neue Gebühr?
Nein. Die Kosten für Stromzähler, Messung, Datenerfassung, Datenübertragung und Abrechnung bestanden bereits vor dem 1. Januar 2026. Bis Ende 2025 waren diese Kosten jedoch Bestandteil der Netznutzungstarife und wurden nicht separat ausgewiesen.
Seit 2026 werden die Messkosten aufgrund gesetzlicher Vorgaben transparent als eigener Tarifbestandteil ausgewiesen. Es handelt sich somit nicht um eine neue Leistung, sondern um eine neue Darstellung bereits bestehender Kosten.
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Warum erscheint der Messtarif erst seit 2026 auf meiner Rechnung?
Mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes wurde eine verursachergerechte und transparente Trennung von Energie-, Netz- und Messkosten vorgeschrieben.
Deshalb werden die Kosten für das Messwesen seit dem 1. Januar 2026 schweizweit separat ausgewiesen. Ziel ist es, dass Kundinnen und Kunden besser nachvollziehen können, wofür die einzelnen Kostenbestandteile ihrer Stromrechnung anfallen.
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Was sind Messtarife genau?
Messtarife decken die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs beziehungsweise der Stromeinspeisung ab.
Dazu gehören unter anderem:
- Bereitstellung und Betrieb der Stromzähler,
- Erfassung und Verarbeitung der Messdaten,
- Datenübertragung,
- Abrechnungssysteme,
- Unterhalt und Ersatz der Messinfrastruktur,
- gesetzlich vorgeschriebene Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz.
Diese Leistungen sind notwendig, damit Strombezug und Stromproduktion korrekt erfasst und verrechnet werden können.
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Warum werden Messtarife separat verrechnet?
Der Gesetzgeber verlangt seit 2026 eine klare Trennung zwischen Energie-, Netz- und Messkosten.
Dadurch wird die Stromrechnung transparenter und die Tarife verschiedener Netzbetreiber können besser verglichen werden. Gleichzeitig werden die Kosten verursachergerechter verteilt, da die Messung unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch betrieben werden muss.
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Bezahle ich mit den neuen Messtarifen mehr als früher?
Nicht zwingend.
Die Messkosten waren bereits früher Bestandteil Ihrer Stromrechnung, allerdings innerhalb der Netznutzungstarife. Mit der Einführung der separaten Messtarife wurden entsprechende Kostenbestandteile aus den Netztarifen herausgelöst.
Ob die gesamte Stromrechnung höher oder tiefer ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Verbrauchsverhalten, den Energiepreisen und den übrigen Tarifbestandteilen.
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Was bedeutet «pro Messpunkt»?
Ein Messpunkt ist der Ort, an dem der Stromverbrauch oder die Stromproduktion gemessen wird. In den meisten Fällen entspricht dies einem Stromzähler.
Der Messtarif wird pro Messpunkt verrechnet. Die Kosten entstehen unabhängig davon, wie viel Strom bezogen wird, da der Zählerbetrieb, die Datenerfassung und die Abrechnung jederzeit gewährleistet werden müssen.
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Warum bezahle ich einen Messtarif auch bei sehr geringem Stromverbrauch?
Die Kosten des Messwesens sind weitgehend fixe Kosten.
Der Stromzähler, die Kommunikationssysteme und die Abrechnung müssen auch dann betrieben werden, wenn nur wenig Strom bezogen wird. Aus diesem Grund hängt der Messtarif nicht direkt vom Verbrauch ab, sondern wird pro Messpunkt erhoben.
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Betrifft der Messtarif auch Photovoltaik-Anlagen oder Produzenten?
Ja.
Messtarife gelten sowohl für Stromverbraucher als auch für Produzenten von Strom, beispielsweise Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen. Auch bei Einspeiseanlagen müssen die Energiemengen gemessen, verarbeitet und abgerechnet werden. Deshalb fallen auch dort Kosten für das Messwesen an.
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Kann ich den Messtarif beeinflussen oder reduzieren?
Der Messtarif ist grundsätzlich von der installierten Messtechnik und dem vorhandenen Messpunkt abhängig und kann nicht individuell verhandelt werden.
Da die Kosten hauptsächlich durch die erforderliche Infrastruktur entstehen, ist eine direkte Reduktion in der Regel nicht möglich. Die TBGN verrechnen die Messtarife gemäss den geltenden gesetzlichen Vorgaben und den publizierten Tarifblättern.
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Hat die TBGN eigenmächtig die separate Ausweisung der Messtarife eingeführt?
Nein.
Die separate Ausweisung der Messtarife ist eine schweizweite gesetzliche Vorgabe und keine freiwillige Einführung der TBGN. Die gesetzlichen Bestimmungen verpflichten alle Netzbetreiber, die Messkosten transparent und separat auszuweisen. Die TBGN setzen diese regulatorischen Vorgaben um und verrechnen die Messtarife gemäss den geltenden Vorschriften.
Optimieren und sparen
Steuerung von Elektroboilern im Kontext des Sommer-/Winter-Tarifsystems und Solarstromüberschusses
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Warum werden Elektroboiler neu auch tagsüber eingeschaltet?
Um überschüssigen Solarstrom sinnvoll zu nutzen, steuern wir bestimmte Geräte wie Elektroboiler gezielt dann an, wenn besonders viel Sonnenenergie produziert wird – häufig am Nachmittag. So kann der lokal erzeugte Strom direkt verwendet werden.
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Warum erfolgt die Ladung nicht mehr nur in der Nacht?
Früher wurde Strom vor allem nachts verbraucht bzw. genutzt. Heute wird durch Photovoltaikanlagen tagsüber oft mehr Strom produziert als gleichzeitig benötigt wird. Deshalb verschieben wir die Nutzung bewusst teilweise in den Tag.
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Hat diese Umstellung Auswirkungen auf meine Stromkosten?
Nein. Die Steuerung erfolgt weiterhin innerhalb des Niedertarifs. Für Sie entstehen dadurch keine höheren Kosten.
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Bleibt die Warmwasserversorgung gewährleistet?
Ja. Die Versorgung mit Warmwasser bleibt jederzeit sichergestellt. Die Anpassung der Schaltzeiten hat keinen Einfluss auf Ihren Komfort.
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Muss ich als Kundin oder Kunde etwas unternehmen?
Nein. Die Optimierung erfolgt automatisch über die bestehende Steuerung (Rundsteuerempfänger). Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
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Welchen Nutzen bringt die Umstellung für das Stromnetz und die Umwelt?
Die gezielte Nutzung von Solarstrom entlastet das Stromnetz und verhindert, dass erneuerbare Energie ungenutzt bleibt. Damit leisten wir gemeinsam einen Beitrag zu einer nachhaltigen und effizienten Energieversorgung.
Optimieren und Sparen
Einspar- und Optimierungspotenziale für Privatkunden
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Das Wichtigste: Nicht jede Sparmassnahme kostet Geld.
Die grössten Einsparungen entstehen oft durch ein besseres Verständnis des eigenen Verbrauchs und eine intelligente Nutzung der bestehenden Geräte. Besonders im Sommer bieten die erweiterten Niedertarifzeiten neue Möglichkeiten, Strom dann zu nutzen, wenn er günstiger und häufig auch in grösseren Mengen aus erneuerbaren Quellen verfügbar ist.
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Wie kann ich meine Stromkosten aktiv senken?
Mit dem neuen saisonalen Tarifsystem können Sie Ihre Stromkosten beeinflussen, indem Sie bestimmte Stromverbraucher möglichst in günstigere Tarifzeiten verlagern.
Besonders im Sommer stehen zusätzliche Niedertarifzeiten zur Verfügung. Wer energieintensive Geräte gezielt während dieser Zeiten betreibt, kann seinen Strombezug kostengünstiger gestalten.
Die grössten Einsparungen entstehen meist durch eine Kombination aus:
- Verlagerung des Stromverbrauchs,
- Optimierung des Eigenverbrauchs bei Photovoltaikanlagen,
- effizientem Einsatz von Elektrogeräten,
- und bewusstem Umgang mit Energie.
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Welche Massnahmen bringen die grösste Wirkung?
Erfahrungsgemäss erzielen viele Haushalte die grössten Einsparungen mit folgenden Massnahmen:
- Eigenverbrauch von Solarstrom erhöhen.
- Elektroauto gezielt laden.
- Waschmaschine, Tumbler und Geschirrspüler in Niedertarifzeiten betreiben.
- Wärmepumpe und Warmwasseraufbereitung optimieren.
- Alte Stromfresser ersetzen.
- Standby-Verluste reduzieren.
Bereits wenige Anpassungen im Alltag können über ein Jahr hinweg zu einer spürbaren Reduktion der Stromkosten führen.
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Verbrauch in Niedertarifzeiten verlagern
Viele Haushaltsgeräte müssen nicht zwingend sofort betrieben werden.
Geeignete Beispiele sind:
- Waschmaschine
- Tumbler
- Geschirrspüler
- Warmwasseraufbereitung
- Laden von Elektrofahrzeugen
- Batteriespeicher
Wer diese Verbraucher gezielt in Niedertarifzeiten betreibt, kann die Stromkosten senken.
Gerade mit den erweiterten Niedertarifzeiten im Sommer ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten für eine kostengünstige Nutzung.
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Warum lohnt es sich, Wäsche im Sommer über den Mittag zu waschen?
Im Sommer gilt zwischen 12:00 und 17:00 Uhr Niedertarif.
Gleichzeitig steht in dieser Zeit schweizweit oft besonders viel Solarstrom zur Verfügung. Das neue Tarifsystem schafft deshalb einen Anreiz, bestimmte Verbrauchsvorgänge vermehrt in diese Tageszeiten zu verlagern.
Für Waschmaschine, Tumbler oder Geschirrspüler eignen sich diese Zeitfenster besonders gut.
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Wärmepumpe und Elektroboiler optimal nutzen
Wärmepumpen und Elektroboiler gehören häufig zu den grössten Stromverbrauchern eines Haushalts.
Durch eine geeignete Steuerung können diese Anlagen bevorzugt während günstiger Tarifzeiten betrieben werden.
Die TBGN optimieren bei vielen Anlagen die Steuerung bereits heute netzdienlich. Dadurch profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Zeiten und einem stabileren Stromnetz.
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Für Haushalte mit Photovoltaikanlage: Eigenverbrauch optimieren
Der günstigste Solarstrom ist meist jener, den Sie direkt selbst nutzen.
Daher empfiehlt es sich, grössere Verbraucher möglichst dann einzuschalten, wenn die eigene PV-Anlage Strom produziert.
Besonders geeignet sind:
- Waschmaschine,
- Tumbler,
- Geschirrspüler,
- Elektrofahrzeuge,
- Warmwasseraufbereitung,
- Wärmepumpen.
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde reduziert den Strombezug aus dem Netz.
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Elektroauto intelligent laden
Falls Sie ein Elektrofahrzeug besitzen, bietet dieses oft erhebliches Optimierungspotenzial.
Je nach Fahrprofil kann das Fahrzeug:
- nachts,
- während der Sommer-Niedertarifzeiten,
- oder bei eigener Solarstromproduktion
geladen werden.
Viele moderne Wallboxen unterstützen entsprechende Zeitprogramme oder PV-Überschussladen.
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Verbrauchsverhalten sichtbar machen
Bereits das Wissen über den eigenen Stromverbrauch schafft Einsparpotenzial.
Achten Sie besonders auf:
- Geräte mit hohem Verbrauch,
- unnötige Standby-Verluste,
- ältere Elektrogeräte,
- ungewöhnlich hohe Verbrauchsspitzen.
Wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn gezielter optimieren.
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Energieeffiziente Geräte einsetzen
Alte Haushaltsgeräte benötigen häufig deutlich mehr Strom als moderne Geräte.
Insbesondere bei:
- Kühl- und Gefriergeräten,
- Wäschetrocknern,
- Umwälzpumpen,
- Beleuchtung
kann ein Ersatz langfristig zu tieferen Stromkosten führen.
Vor einem Kauf lohnt sich ein Blick auf die Energieeffizienzklasse.
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Standby-Verbrauch reduzieren
Viele Geräte verbrauchen auch im ausgeschalteten Zustand Strom.
Typische Beispiele:
- Fernseher,
- Unterhaltungselektronik,
- Drucker,
- Ladegeräte,
- Kaffeemaschinen.
Mehrfachsteckdosen mit Schalter oder intelligente Steckdosen helfen, unnötigen Verbrauch zu vermeiden.
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Kühl- und Klimageräte effizient betreiben
Im Sommer können Klimageräte und mobile Kühlgeräte einen erheblichen Anteil am Stromverbrauch ausmachen.
Hilfreiche Massnahmen sind:
- Beschattung von Fenstern,
- nächtliches Lüften,
- regelmässige Reinigung der Geräte,
- angemessene Temperatureinstellungen.
Oft lassen sich bereits mit kleinen Anpassungen spürbare Einsparungen erzielen.
Optimieren und Sparen
Einspar- und Optimierungspotenziale für KMU und Gewerbe
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Lastverschiebung in günstigere Niedertarifzeiten
Viele Gewerbebetriebe verfügen über Verbrauchsprozesse, die nicht zwingend zu einer bestimmten Tageszeit erfolgen müssen.
Mögliche Beispiele:
- Laden von Elektrofahrzeugen über Mittag oder nachts
- Betrieb von Kühl- und Kälteanlagen in günstigeren Tarifzeiten
- Warmwasseraufbereitung ausserhalb der Hochtarifzeiten
- Geplante Produktions- oder Reinigungsprozesse während Niedertarifzeiten
Bereits kleinere zeitliche Verschiebungen können über das Jahr hinweg zu spürbaren Einsparungen führen.
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Eigenverbrauchsoptimierung bei PV-Anlagen
Betriebe mit einer eigenen PV-Anlage profitieren besonders, wenn möglichst viel des erzeugten Solarstroms direkt im Unternehmen verbraucht wird.
Dies kann beispielsweise erreicht werden durch:
- zeitgesteuerte Maschinen und Anlagen,
- Ladevorgänge von Elektrofahrzeugen am Tag,
- Warmwasseraufbereitung während der Solarproduktion,
- intelligente Gebäudesteuerungen.
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde muss nicht aus dem Netz bezogen werden und reduziert die Stromkosten direkt.
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Energiemanagementsysteme nutzen
Ein Energiemanagementsystem schafft Transparenz über die grössten Stromverbraucher im Betrieb.
Durch die laufende Auswertung von Lastgängen und Verbrauchsdaten können:
- unnötige Verbraucher identifiziert,
- Verbrauchsspitzen erkannt,
- Optimierungspotenziale sichtbar gemacht werden.
Gerade bei energieintensiven Betrieben lassen sich dadurch oftmals Einsparpotenziale erkennen, die ohne Messdaten verborgen bleiben.
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Steuerung und Automatisierung prüfen
Viele technische Anlagen verfügen bereits über Steuerungsfunktionen, die jedoch nicht konsequent genutzt werden.
Eine Überprüfung lohnt sich insbesondere für:
- Lüftungs- und Klimaanlagen,
- Heizungsanlagen,
- Kälteanlagen,
- Kompressoren,
- Warmwasseranlagen,
- Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge.
Oft können bereits vorhandene Systeme so eingestellt werden, dass sie stärker auf Tarifzeiten oder Eigenverbrauch reagieren.
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Leistungsspitzen reduzieren (für grössere Gewerbekunden)
Bei gewissen Kundengruppen spielen neben dem Energieverbrauch auch Leistungskomponenten eine Rolle.
Hohe gleichzeitige Lasten führen zu höheren Netzbelastungen und können die Netzkosten beeinflussen. Deshalb lohnt es sich, grosse Verbraucher nach Möglichkeit zeitlich zu staffeln.
Typische Beispiele:
- gleichzeitiges Laden mehrerer Fahrzeuge vermeiden,
- Wärmepumpen und Produktionsanlagen zeitlich entzerren,
- grosse Maschinen nicht gleichzeitig starten.
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Kühl- und Klimaanlagen gezielt optimieren
Insbesondere im Sommer gehören Kühl- und Klimaanlagen oft zu den grössten Stromverbrauchern eines Betriebs.
Folgende Massnahmen helfen:
- regelmässige Wartung,
- optimale Temperaturvorgaben,
- Nachtkühlung wenn möglich,
- Nutzung eigener Solarenergie während der Mittagsstunden.
Gerade bei Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben ergeben sich hier oft erhebliche Einsparpotenziale.
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Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge intelligent betreiben
Unternehmen mit Elektrofahrzeugen oder Mitarbeiter-Ladestationen können Ladevorgänge gezielt planen.
Durch:
- zeitgesteuertes Laden,
- Lastmanagement,
- Nutzung von PV-Überschüssen
lassen sich Energiekosten reduzieren und Netzanschlüsse besser ausnutzen.
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Wann lohnt sich eine individuelle Energieberatung?
Wenn Ihr Unternehmen jährlich mehrere zehntausend Kilowattstunden Strom verbraucht, können oft bereits kleine Optimierungen deutliche Einsparungen bewirken.
Eine individuelle Analyse lohnt sich insbesondere bei:
- steigenden Stromkosten,
- Produktionsbetrieben,
- grösseren Gewerbeflächen,
- mehreren technischen Anlagen,
- Photovoltaikanlagen oder Ladeinfrastruktur.
Gerne unterstützen die TBGN bei der Beurteilung möglicher Optimierungsmassnahmen.
Strom selbst produzieren und nutzen
Einspeisevergütungen Photovoltaik
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Warum haben sich die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen per 1. Januar 2026 geändert?
Mit dem neuen Stromgesetz wird die Vergütung für eingespeisten Solarstrom stärker an den tatsächlichen Marktwert der Energie gekoppelt. Dadurch orientiert sich die Vergütung künftig stärker an den Preisen, die am Strommarkt erzielt werden können.
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Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?
Die Vergütung basiert auf einem Referenzmarktpreis. Dieser orientiert sich an den tatsächlich erzielten Marktpreisen für Strom und wird für die Berechnung der Vergütung herangezogen.
Dadurch ergibt sich eine marktorientierte und transparente Vergütung für eingespeisten Solarstrom.
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Was bedeutet Referenzmarktpreis?
Der Referenzmarktpreis ist ein rechnerischer Durchschnittswert, der die aktuelle Marktsituation am Strommarkt widerspiegelt.
Er dient als Grundlage zur Berechnung der Einspeisevergütung und sorgt dafür, dass die Vergütung langfristig den tatsächlichen Wert des Stroms abbildet.
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Warum schwankt die Einspeisevergütung?
Die Marktpreise für Strom verändern sich laufend. Ursachen dafür sind unter anderem:
- Angebot und Nachfrage am Strommarkt
- Wetterbedingungen
- Wasserführung der Flüsse
- Verfügbarkeit von Kraftwerken
- Entwicklungen auf den europäischen Energiemärkten
Entsprechend können auch die Vergütungssätze steigen oder sinken.
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Kann die Einspeisevergütung künftig wieder steigen?
Ja.
Steigen die Marktpreise für Strom, wirkt sich dies grundsätzlich auch positiv auf die Vergütung für eingespeisten Solarstrom aus. Die Vergütung kann sich also sowohl nach unten als auch nach oben verändern.
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Gibt es eine Mindestvergütung?
Ja.
Das Stromgesetz sieht für bestimmte Anlagengrössen Mindestvergütungen vor. Dadurch wird sichergestellt, dass Photovoltaikanlagen auch bei tieferen Marktpreisen eine angemessene Vergütung für die eingespeiste Energie erhalten.
Die jeweils gültigen Ansätze sind den aktuellen Vergütungsblättern zu entnehmen.
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Warum erhalte ich für meinen Solarstrom weniger als ich für bezogenen Strom bezahle?
Der Strompreis für Endverbraucher enthält weit mehr als nur die Energie.
Zusätzlich enthalten sind:
- Netznutzung
- Messkosten
- Systemdienstleistungen
- Stromreserve
- gesetzliche Abgaben und Zuschläge
Bei der Einspeisevergütung wird hingegen hauptsächlich die eingespeiste Energie vergütet. Deshalb sind Einspeisevergütung und Strompreis nicht direkt miteinander vergleichbar.
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Wann lohnt sich eine Photovoltaikanlage trotz sinkender Einspeisevergütungen?
Photovoltaikanlagen bleiben insbesondere dann wirtschaftlich interessant, wenn möglichst viel des produzierten Stroms selbst genutzt wird.
Der Eigenverbrauch gewinnt mit sinkenden Marktpreisen zunehmend an Bedeutung und wird für viele Anlagen zum wichtigsten wirtschaftlichen Faktor.
Strom selbst produzieren und nutzen
Eigenverbrauch steigern und optimieren
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Was bedeutet Eigenverbrauch?
Eigenverbrauch bedeutet, dass der selbst produzierte Solarstrom direkt im eigenen Haushalt oder Betrieb genutzt wird.
Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde muss nicht aus dem Netz bezogen werden und reduziert damit die Stromkosten unmittelbar.
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Warum ist Eigenverbrauch oft wichtiger als die Einspeisevergütung?
Der wirtschaftliche Nutzen einer Photovoltaikanlage entsteht heute zunehmend durch den direkten Verbrauch des selbst produzierten Stroms.
In vielen Fällen sparen Sie durch den Eigenverbrauch mehr Geld, als Sie durch die Einspeisung derselben Energiemenge ins Netz erhalten würden.
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Wie kann ich meinen Eigenverbrauch erhöhen?
Typische Massnahmen sind:
- Waschmaschine tagsüber betreiben
- Geschirrspüler über Mittag laufen lassen
- Elektroauto tagsüber laden
- Warmwasseraufbereitung auf Sonnenstunden abstimmen
- Wärmepumpen intelligent steuern
Je mehr Solarstrom direkt genutzt werden kann, desto höher ist der Eigenverbrauch.
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Wann sollte ich grosse Verbraucher einschalten?
Idealerweise dann, wenn die Photovoltaikanlage viel Strom produziert.
Dies ist meist:
- am späten Vormittag,
- über Mittag,
- am frühen Nachmittag.
So kann ein grösserer Teil des Strombedarfs direkt durch die eigene Anlage gedeckt werden.
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Lohnt sich ein Batteriespeicher?
Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch deutlich erhöhen.
Tagsüber überschüssig produzierter Solarstrom wird gespeichert und kann abends oder nachts genutzt werden. Ob sich die Investition wirtschaftlich lohnt, hängt von Anlagengrösse, Verbrauchsprofil und Speicherkosten ab.
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Kann ich mein Elektroauto mit Solarstrom laden?
Ja.
Elektrofahrzeuge eignen sich sehr gut zur Eigenverbrauchsoptimierung. Viele moderne Wallboxen können Ladevorgänge automatisch an die verfügbare Solarproduktion anpassen.
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Wie hilft eine Wärmepumpe beim Eigenverbrauch?
Wärmepumpen können gezielt dann betrieben werden, wenn Solarstrom verfügbar ist.
Dadurch wird ein Teil der überschüssigen Stromproduktion direkt für die Wärmeversorgung genutzt und der Eigenverbrauch steigt.
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Was ist ein Eigenverbrauchsanteil?
Der Eigenverbrauchsanteil zeigt, wie viel Prozent des erzeugten Solarstroms direkt selbst genutzt werden.
Beispiel:
- Jahresproduktion der PV-Anlage: 8'000 kWh
- Davon direkt genutzt: 3'200 kWh
Eigenverbrauchsanteil: 40 %
Je höher dieser Wert, desto stärker profitieren Sie von Ihrer PV-Anlage.
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Wie erkenne ich meinen Eigenverbrauch?
Viele Wechselrichter, Smart-Meter-Systeme oder Energieportale zeigen:
- aktuelle Produktion,
- Eigenverbrauch,
- Netzeinspeisung,
- Netzbezug
separat an.
Diese Daten helfen, das eigene Verbrauchsverhalten gezielt zu optimieren.
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Welche Massnahmen bringen meistens die grösste Wirkung?
Erfahrungsgemäss:
- Elektroauto mit Solarstrom laden
- Warmwasser tagsüber erzeugen
- Wärmepumpe optimieren
- Waschmaschine und Geschirrspüler tagsüber betreiben
- Batteriespeicher einsetzen
- Verbrauchsdaten regelmässig analysieren
Strom selbst produzieren und nutzen
Netzdienliche Einspeisung und Einspeisebegrenzung
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Warum wird die Einspeisung von Photovoltaikanlagen überhaupt begrenzt?
Mit dem starken Ausbau der Solarenergie entstehen insbesondere an sonnigen Mittagen immer höhere Einspeisespitzen. Dadurch werden lokale Stromnetze stärker belastet.
Die neue Regelung soll helfen, bestehende Netze effizienter zu nutzen, kostspielige Netzausbauten zu reduzieren und gleichzeitig zusätzliche Photovoltaikanlagen in das bestehende Netz zu integrieren. Sie folgt dem sogenannten NOVA-Prinzip: Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau.
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Wer hat diese Regelung eingeführt?
Die Einspeisebegrenzung ist keine Regelung der TBGN, sondern basiert auf den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den entsprechenden Branchenvorgaben für Schweizer Verteilnetzbetreiber. Die TBGN setzen diese Vorgaben in ihrem Netzgebiet um.
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Was bedeutet die 70%-Regel konkret?
Ab dem 1. Januar 2026 darf die maximale Einspeiseleistung neuer Photovoltaikanlagen dauerhaft auf 70 % der installierten Modulleistung begrenzt werden.
Bei einer Anlage mit 10 kWp installierter Leistung dürfen somit maximal 7 kW gleichzeitig ins Netz eingespeist werden. Der selbst genutzte Solarstrom ist davon nicht betroffen.
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Betrifft die Regelung meinen Eigenverbrauch?
Nein.
Die Begrenzung betrifft ausschliesslich die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Strom, den Sie selbst verbrauchen, kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Wer seinen Eigenverbrauch erhöht, spürt die Auswirkungen der Einspeisebegrenzung oftmals kaum.
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Welche Anlagen sind betroffen?
Betroffen sind:
- neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden,
- bestehende Anlagen, wenn im Rahmen einer Änderung oder Erneuerung ein neuer Wechselrichter installiert wird.
Bestehende Anlagen ohne entsprechende technische Änderungen bleiben grundsätzlich unverändert.
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Wer ist nicht betroffen?
Nicht betroffen sind bestehende Photovoltaikanlagen, solange keine relevante Änderung an der Wechselrichtertechnik vorgenommen wird.
Für diese Anlagen gelten weiterhin die bisherigen Anschlussbedingungen
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Verliere ich dadurch viel Solarstrom?
Nein.
Die Regelung ist so ausgestaltet, dass die jährlichen Energieverluste in der Regel sehr gering sind. Die stärksten Ertragsverluste entstehen nur während weniger Stunden pro Jahr bei optimalen Sonneneinstrahlungsbedingungen.
Bis zu 3 % der jährlichen Energieproduktion dürfen ohne Entschädigung abgeregelt werden. In der Praxis liegen die tatsächlichen Verluste häufig darunter.
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Lohnt sich eine Photovoltaikanlage trotz Einspeisebegrenzung weiterhin?
Ja.
Die Einspeisebegrenzung verändert die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nur geringfügig. Der überwiegende Teil der Jahresproduktion bleibt weiterhin nutzbar.
Zusätzlich gewinnt der Eigenverbrauch zunehmend an Bedeutung. Wer möglichst viel Solarstrom direkt selbst nutzt, profitiert weiterhin besonders stark von seiner Anlage.
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Bekomme ich für abgeregelten Solarstrom eine Entschädigung?
Die Regelung sieht vor, dass bis zu 3 % der Jahresproduktion ohne Entschädigung abgeregelt werden dürfen.
Die Details ergeben sich aus den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Anschlussbedingungen.
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Muss ich meine bestehende Anlage jetzt sofort anpassen?
Nein.
Für bestehende Anlagen besteht grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Relevant wird die Regelung in der Regel erst bei technischen Änderungen, insbesondere beim Austausch des Wechselrichters.
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Wie wird die Einspeisebegrenzung technisch umgesetzt?
Für die Umsetzung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- kleinere Dimensionierung des Wechselrichters,
- softwareseitige Begrenzung der Einspeiseleistung,
- intelligente Energiemanagementsysteme (HEMS),
- Kombination mit Batteriespeichern oder steuerbaren Verbrauchern.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Anlage ab.
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Wird das Stromnetz durch die Einspeisebegrenzung tatsächlich entlastet?
Ja.
Die höchsten Netzbelastungen entstehen typischerweise in wenigen Stunden mit sehr hoher Solarproduktion. Die Begrenzung reduziert diese Spitzen gezielt und trägt dazu bei, dass bestehende Netzinfrastrukturen länger und effizienter genutzt werden können.
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An wen kann ich mich bei Fragen zur Umsetzung wenden?
Für die Planung und technische Umsetzung stehen Ihnen Ihr Solarinstallateur, Elektroinstallateur oder die TBGN gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Anschlussbedingungen oder den technischen Anforderungen unterstützt Sie das Team der TBGN gerne
Stromprodukte, Stromherkunft und Stromkennzeichnung
Stromprodukte und Strommix
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Was ist das Standard-Stromprodukt der TBGN?
Das Standardprodukt der TBGN für die Kundengruppe bis 50'000 kWh ist «Der Blaue». Dieses besteht zu 100 % aus erneuerbarer Energie aus der Schweiz und setzt sich überwiegend aus Schweizer Wasserkraft sowie weiteren erneuerbaren Energiequellen zusammen.
Mit diesem Produkt unterstützen die TBGN die Energie- und Nachhaltigkeitsstrategie der Gemeinde Glarus Nord.
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Kann ich meinen Strommix selbst wählen?
Ja.
Neben dem Standardprodukt bieten die TBGN verschiedene Stromprodukte an. Kundinnen und Kunden können dadurch selbst entscheiden, welchen Anteil an erneuerbarer Energie oder regionaler Produktion sie unterstützen möchten.
Die aktuell verfügbaren Produkte und Zuschläge sind im jeweiligen Tarifblatt aufgeführt.
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Macht es überhaupt einen Unterschied, welches Stromprodukt ich wähle?
Ja.
Mit Ihrer Produktwahl beeinflussen Sie die Nachfrage nach erneuerbaren Energien und bestimmen, welche Stromproduktion über Herkunftsnachweise gefördert wird.
Auch wenn der Strom physikalisch über dasselbe Netz transportiert wird, entscheidet Ihre Wahl darüber, welche Energieproduktion bilanziell Ihrem Verbrauch zugeordnet wird.
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Warum kostet ein Naturstromprodukt mehr?
Bei Naturstromprodukten werden zusätzliche Herkunftsnachweise aus erneuerbarer Produktion beschafft.
Mit dem Mehrpreis unterstützen Kundinnen und Kunden gezielt die Produktion von erneuerbarer Energie sowie deren Weiterentwicklung.
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Kann ich mein Stromprodukt jederzeit wechseln?
Ein Wechsel des Stromprodukts ist jeweils per 1. Januar des Folgejahres möglich.
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Welches Stromprodukt ist für mich das richtige?
Das hängt von Ihren persönlichen Prioritäten ab.
- Wer eine kostengünstige Standardlösung sucht, ist mit dem Standardprodukt gut versorgt.
- Wer regional produzierte Energie fördern möchte, kann ein entsprechendes Zusatzprodukt wählen.
- Wer besonderen Wert auf Nachhaltigkeit legt, kann Stromprodukte mit höheren Anteilen erneuerbarer Energien wählen.
Stromprodukte, Stromherkunft und Stromkennzeichnung
Herkunftsnachweise
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Was ist ein Herkunftsnachweis (HKN)?
Ein Herkunftsnachweis ist das offizielle Zertifikat für erneuerbar produzierten Strom.
Er bestätigt:
- wann der Strom produziert wurde,
- wo er produziert wurde,
- und aus welcher Energiequelle er stammt.
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Warum haben Herkunftsnachweise einen Wert?
Viele Energieversorger, Unternehmen und Organisationen möchten ihren Strommix mit erneuerbaren Energien nachweisen.
Dafür benötigen sie Herkunftsnachweise. Diese können unabhängig von der eigentlichen Strommenge gehandelt und vergütet werden.
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Warum werden Strom und Herkunftsnachweis getrennt betrachtet?
Rechtlich gelten Energie und Herkunftsnachweis als zwei unterschiedliche Produkte.
Der produzierte Strom kann physikalisch ins Netz eingespeist werden, während der Herkunftsnachweis separat vermarktet werden kann.
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Warum ist der Herkunftsnachweis für die Energiewende wichtig?
Herkunftsnachweise schaffen Transparenz darüber, wie und wo erneuerbare Energie produziert wurde.
Sie ermöglichen es Kundinnen und Kunden sowie Unternehmen, sich bewusst für erneuerbar produzierten Strom zu entscheiden.
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Wer verwaltet die Herkunftsnachweise in der Schweiz?
Die Herkunftsnachweise werden in einem nationalen System geführt und dokumentiert.
Dadurch kann jederzeit nachvollzogen werden, woher die ausgewiesene erneuerbare Energie stammt.
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Kann ich meinen Herkunftsnachweis selbst verkaufen?
Grundsätzlich hängt dies vom gewählten Vermarktungsmodell und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Je nach Tarifmodell übernimmt die TBGN die Vermarktung oder der Anlagenbetreiber kann eigene Vermarktungswege nutzen.
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Warum unterscheiden sich die Vergütungen für Herkunftsnachweise?
Der Marktwert von Herkunftsnachweisen hängt unter anderem ab von:
- Energiequelle
- Nachfrage nach erneuerbarer Energie
- Marktumfeld
- Vermarktungsmodell
Deshalb können sich Vergütungssätze im Laufe der Zeit verändern.
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Erhalte ich auch ohne Herkunftsnachweis eine Vergütung für meinen Strom?
Ja.
Die Vergütung für die eingespeiste elektrische Energie erfolgt unabhängig vom Herkunftsnachweis.
Der Herkunftsnachweis kann zusätzlich einen weiteren Wert darstellen und separat vergütet werden.
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Wo finde ich die aktuellen Vergütungssätze und Modelle?
Die jeweils gültigen Vergütungen, Tarifmodelle und Bedingungen veröffentlicht die TBGN in den aktuellen Tarifblättern und Informationsunterlagen auf der Website.
Stromprodukte, Stromherkunft und Stromkennzeichnung
Stromherkunft und Stromkennzeichnung
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Woher stammt der Strom aus meiner Steckdose?
Der physikalische Strom in unserem Stromnetz stammt immer aus einer Mischung verschiedener Kraftwerke.
Sobald Strom ins Netz eingespeist wird, vermischt er sich mit dem Strom anderer Produzenten. Deshalb kann physikalisch nicht festgestellt werden, aus welchem einzelnen Kraftwerk der Strom an einer Steckdose gerade stammt.
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Was ist die Stromkennzeichnung?
Die Stromkennzeichnung zeigt auf, aus welchen Energiequellen der gelieferte Strom stammt.
Sie informiert transparent über die Herkunft und Zusammensetzung des an die Kundinnen und Kunden gelieferten Strommixes und wird jährlich veröffentlicht.
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Warum unterscheidet sich die Stromkennzeichnung vom physikalischen Stromfluss?
Die Stromkennzeichnung basiert auf Herkunftsnachweisen und bilanzieller Zuordnung.
Der tatsächlich fliessende Strom kann nicht einzelnen Kundinnen und Kunden zugeordnet werden. Die Stromkennzeichnung zeigt deshalb, welche Energiequellen rechnerisch für die Stromlieferung verwendet wurden.
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Ist der Strom aus meiner Steckdose wirklich erneuerbar?
Wenn Sie ein Produkt mit erneuerbarer Herkunft wählen, wird Ihrem Stromverbrauch die entsprechende Menge erneuerbarer Energie über Herkunftsnachweise zugeordnet.
Physikalisch fliesst zwar derselbe Strom durch das Netz, bilanziell wird jedoch sichergestellt, dass die entsprechende Menge erneuerbarer Energie erzeugt und nachgewiesen wurde.
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Warum stammt nicht der gesamte Schweizer Strom aus Wasserkraft?
Die Schweiz verfügt zwar über einen hohen Anteil Wasserkraft, nutzt aber zusätzlich weitere Energiequellen und ist Teil des europäischen Stromverbundsystems.
Dadurch setzt sich die Stromversorgung aus unterschiedlichen Produktionsarten zusammen.
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Wo finde ich die aktuelle Stromkennzeichnung der TBGN?
Die Stromkennzeichnung wird jährlich veröffentlicht und kann hier auf der Website der TBGN eingesehen werden.
Sie zeigt detailliert, aus welchen Energiequellen der an die Kundinnen und Kunden gelieferte Strom stammt.
Kundenportal
Allgemeines, Zugang & Nutzung
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Was ist das Kundenportal der TBGN?
Das Kundenportal ist Ihre persönliche, digitale Anlaufstelle bei den Technischen Betrieben Glarus Nord. Sie erhalten dort einen übersichtlichen Zugriff auf Rechnungen, Verträge und ausgewählte Informationen zu Ihrem Energiebezug – jederzeit und unabhängig von Öffnungszeiten.
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Wer kann das Kundenportal nutzen?
Alle Kundinnen und Kunden der TBGN, die Strom, Gas, Wärme oder CATV beziehen und bereits eine Rechnung erhalten haben.
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Wie kann ich mich für das Kundenportal registrieren?
Die Registrierung erfolgt direkt über unsere Website. Sie benötigen dazu:
- Ihre Kundennummer
- eine Rechnungsnummer
Die Anmeldung ist in wenigen Schritten abgeschlossen.
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Ist die Nutzung des Kundenportals kostenlos?
Ja. Die Nutzung des Basis-Kundenportals ist für alle Kundinnen und Kunden der TBGN kostenlos. Allfällige kostenpflichtige Module (bspw. Speziallösungen für KMU/Gewerbe/Industrie) sind optional und müssen nicht genutzt werden.
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Können mehrere Personen Zugriff auf dasselbe Kundenportal erhalten?
Ja. Sie können unter den Einstellungen zusätzliche E Mail Adressen als alternative Logins erfassen. Diese haben denselben Zugriff wie der Hauptlogin.
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Erhalten alle Kunden auf einmal einen Login für das Kundenportal?
Nein. Die Einführung des Kundenportals erfolgt schrittweise. Es gibt keine automatische Freischaltung für alle Kundinnen und Kunden. Das Portal steht jedoch allen interessierten Kundinnen und Kunden offen, die sich selbst registrieren möchten. So können wir einen stabilen Betrieb sicherstellen und Erfahrungen laufend einfliessen lassen.
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Wie erfolgt die Erstregistrierung?
Die Registrierung erfolgt direkt über unsere Website als Selbstregistrierung. Sie werden dabei Schritt für Schritt durch den Prozess geführt. Zur Sicherheit bestätigen Sie Ihre E Mail Adresse und hinterlegen eine Mobilnummer für die Zwei Faktor Authentifizierung. So stellen wir sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf das Kundenportal erhalten.
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Was kann ich tun, wenn der Login trotz korrektem Passwort nicht funktioniert?
Falls es trotz korrekter Zugangsdaten zu Login Problemen kommt (z. B. bei der Anmeldung oder bei der Zwei Faktor Authentifizierung), wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der TBGN. Geben Sie dabei möglichst genau an, welche Meldung angezeigt wird, damit wir Ihnen rasch weiterhelfen können.
Rechnungen, Daten und Funktionen
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Welche Informationen sehe ich im Kundenportal?
Sie sehen u. a.:
- aktuelle und vergangene Rechnungen (inkl. PDF‑Download),
- Vertrags‑ und Produktinformationen,
- grundlegende Rechnungs‑ und Verbrauchsübersichten.
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Wie aktuell sind die Daten im Kundenportal?
Die Daten werden jeweils beim Login aktuell aus unseren Abrechnungssystemen geladen. Korrigierte Rechnungen oder Anpassungen sind in der Regel nach dem nächsten Login sichtbar.
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Sind die Verbrauchsdaten im Kundenportal rechtlich bindend?
Die Verbrauchsdaten im Kundenportal sind unverbindlich. Die Verbrauchsdaten auf der Rechnung sind immer führend und rechtlich bindend.
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Kann ich meine Rechnungen als PDF herunterladen?
Ja. Ihre Rechnungen stehen Ihnen im Kundenportal als PDF zur Verfügung und sind identisch mit den per Post, eBill oder per E-Mail zugestellten Rechnungen.
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Kann ich im Kundenportal einen Umzug melden oder einen Zählerstand erfassen?
Umzugsmeldungen können direkt im Kundenportal erfasst werden.
Zählerstandsmeldungen führen Sie aktuell über das bestehende Online‑Formular auf unserer Website durch. -
Woher stammen die Daten, die ich im Kundenportal sehe?
Alle im Kundenportal dargestellten Informationen stammen direkt aus dem Abrechnungssystem der TBGN. Das Kundenportal berechnet oder verändert keine Daten, sondern stellt diese übersichtlich dar. Dadurch sehen Sie im Portal stets dieselben Informationen, die auch für Ihre Abrechnung massgebend sind.
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Weshalb kommt es im Kundenportal gelegentlich zu längeren Wartezeiten (z. B. beim Login oder beim Laden der Startseite)?
In einzelnen Fällen kann es zu längeren Ladezeiten kommen. Beim Login werden verschiedene Informationen gleichzeitig aus unseren Abrechnungssystemen geladen. Wenn diese Systeme gerade stark ausgelastet sind (z. B. während Rechnungsläufen), kann der Seitenaufbau etwas länger dauern. Wir arbeiten laufend daran, die Performance weiter zu optimieren.
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Wann sind neue Rechnungen im Kundenportal sichtbar?
Neue Rechnungen werden im Kundenportal ab dem offiziellen Rechnungsdatum angezeigt. Vor diesem Zeitpunkt sind Rechnungen noch nicht sichtbar, auch wenn sie intern bereits vorbereitet wurden. Sobald die Rechnung angezeigt wird, können Sie diese auch als PDF herunterladen.
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Ich habe meine Rechnung als PDF im Kundenportal und gleichzeitig eBill aktiviert. Welche Rechnung soll ich bezahlen?
Wenn Sie eBill als Zahlungsart aktiviert haben, ist ausschliesslich die Rechnung über eBill massgebend und zu bezahlen. Die im Kundenportal verfügbare PDF Rechnung dient in diesem Fall nur zur Information (z. B. zur Einsicht oder Archivierung). Bitte bezahlen Sie nicht zusätzlich die PDF Rechnung aus dem Kundenportal, da es sonst zu einer Doppelzahlung kommen kann.
Messdaten, Energieeffizienz und Ausblick
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Warum sehe ich keine Lastgang oder 15 Minuten Messdaten?
Die Visualisierung von detaillierten Messdaten ist geplant, derzeit jedoch noch nicht verfügbar. Hintergrund ist die Einführung eines neuen Messdaten-Systems. Die Freischaltung erfolgt erst, wenn die Daten zuverlässig und verständlich dargestellt werden können.
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Kann ich meine detaillierten Messdaten trotzdem erhalten?
Für Kundinnen und Kunden mit einem besonderen Bedarf (z. B. PV Anlagen oder Gewerbebetriebe) können individuelle Lösungen ausserhalb des Kundenportals geprüft werden. Bitte wenden Sie sich dazu an unseren Kundenservice.
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Weshalb unterscheiden sich Messdaten manchmal von den Rechnungswerten?
Messdaten zeigen Ihren Verbrauch technisch sehr detailliert. Für die Rechnung werden jedoch geprüfte, abrechnungsrelevante Werte verwendet. Abweichungen in Darstellung oder Zeitraum sind daher möglich. Massgeblich für Zahlungen ist immer die Rechnung.
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Was ist das Energieeffizienz Tool?
Das Energieeffizienz Tool ist eine Erweiterung des Kundenportals. Es soll Ihnen helfen, Ihren Stromverbrauch besser einzuschätzen und Sparpotenziale zu erkennen.
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Kann ich das Energieeffizienz Tool bereits nutzen?
Ja, in eingeschränkter Form. Bereits heute können Sie im Energieeffizienz‑Tool gewisse Angaben manuell erfassen, zum Beispiel:
- Ihren Jahresverbrauch,
- Angaben zu Ihrem Haushalt oder Objekt (z. B. Wohnfläche, Anzahl Personen, Heizsystem).
Auf dieser Basis erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Energieverbrauchs und allgemeine, unverbindliche Energiespartipps.
Eine vollständige und wirklich aussagekräftige Energieeffizienz‑Analyse – insbesondere detaillierte Verbrauchsauswertungen, Vergleiche mit ähnlichen Haushalten oder Verbrauchsprofilen, sowie personalisierte Empfehlungen ist erst möglich, wenn TBGN die Mess‑ und Lastgangdaten vollständig in das Kundenportal integriert hat. Diese automatische Datenbasis ist entscheidend, um Verbrauchsmuster korrekt einzuordnen und vergleichbare Referenzwerte heranzuziehen. Bis dahin dient das Energieeffizienz‑Tool vor allem als Orientierungshilfe. Der volle Mehrwert entfaltet sich zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die Messdaten vollständig angebunden sind.
Gasversorgung und Gaspreise
Gaspreise und Tarifbildung
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Wie setzt sich mein Gaspreis bei den TBGN zusammen?
Der Gaspreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
- Energiebeschaffung (Einkauf des Erdgases und Biogases)
- Netznutzung (Betrieb, Unterhalt und Ausbau des Gasnetzes)
- CO₂-Abgabe des Bundes
- Weitere gesetzliche Abgaben und Leistungen
- Gewählter Biogasanteil
Die einzelnen Bestandteile werden periodisch überprüft und entsprechend den tatsächlichen Kosten angepasst.
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Warum ändern sich die Gaspreise?
Die Gaspreise werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören insbesondere:
- Entwicklungen auf den internationalen Energiemärkten
- Beschaffungskosten für Erdgas und Biogas
- Wechselkurse
- Transport- und Netzkosten
- Gesetzliche Abgaben und regulatorische Vorgaben
Steigen oder sinken diese Kosten, kann dies zu einer Anpassung der Gastarife führen.
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Wie oft werden die Gaspreise angepasst?
Die TBGN überprüfen die Gaspreise regelmässig. Anpassungen erfolgen jedoch nicht automatisch bei jeder kurzfristigen Marktbewegung.
Dank einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie können starke Preisschwankungen an den Energiemärkten teilweise abgefedert werden. Tarifanpassungen werden jeweils rechtzeitig kommuniziert.
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Warum unterscheiden sich die Gaspreise verschiedener Anbieter?
Gasversorger verfügen über unterschiedliche Rahmenbedingungen und Beschaffungsstrategien. Unterschiede ergeben sich beispielsweise durch:
- den Beschaffungszeitpunkt,
- den Anteil erneuerbarer Gase,
- die Grösse des Versorgungsgebietes,
- die Kosten der Netzinfrastruktur,
- die Kundenstruktur.
Deshalb können die Tarife verschiedener Gasversorger voneinander abweichen.
Gasversorgung und Gaspreise
Biogas und Nachhaltigkeit
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Weshalb heisst das Standardprodukt der TBGN «Biogas10»?
Das Standardprodukt «Biogas10» enthält einen Anteil von 10 % Biogas und 90 % Erdgas.
Mit diesem Produkt leisten alle Kundinnen und Kunden automatisch einen Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien, ohne selbst aktiv ein spezielles Produkt wählen zu müssen.
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Kann ich meinen Biogas-Anteil erhöhen?
Ja.
Die TBGN bieten zusätzliche Produkte mit höheren Biogas-Anteilen an. Dadurch können Sie den Anteil erneuerbarer Energie individuell erhöhen und aktiv zur Reduktion fossiler Energieträger beitragen.
Die aktuell verfügbaren Produkte finden Sie auf der Website der TBGN oder in den Tarifunterlagen.
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Welchen Nutzen hat ein höherer Biogas-Anteil?
Biogas wird aus erneuerbaren Quellen wie Grüngut, Gülle oder organischen Reststoffen hergestellt.
Mit einem höheren Biogas-Anteil:
- reduzieren Sie Ihren fossilen Energieverbrauch,
- unterstützen Sie erneuerbare Energien,
- leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz,
- fördern Sie die nachhaltige Energieversorgung.
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Warum ist Biogas teurer als Erdgas?
Die Herstellung von Biogas ist deutlich aufwendiger als die Förderung und Bereitstellung von Erdgas.
Zusätzlich entstehen Kosten für:
- Aufbereitung,
- Qualitätskontrolle,
- Einspeisung ins Gasnetz,
- Herkunftsnachweise,
- Zertifizierung.
Diese Mehrkosten spiegeln sich im Preis von Biogas wider.
Gasversorgung und Gaspreise
Abgaben und Markt
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Wieso muss ich eine CO₂-Abgabe bezahlen?
Die CO₂-Abgabe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Lenkungsabgabe des Bundes auf fossilen Brennstoffen.
Sie soll Anreize schaffen, den Verbrauch fossiler Energien zu reduzieren und klimafreundlichere Alternativen zu fördern. Die Einnahmen werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben verwendet und teilweise an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt.
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Wie ist die aktuelle Lage am Gasmarkt?
Die Energiemärkte stehen weiterhin unter dem Einfluss internationaler Entwicklungen. Faktoren wie Witterung, geopolitische Ereignisse, Nachfrageentwicklung und Speicherfüllstände können die Marktpreise beeinflussen.
Die TBGN verfolgen die Entwicklungen laufend und beschaffen die benötigten Gasmengen mit einer langfristigen und risikobewussten Beschaffungsstrategie.
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Wieso schwanken die Marktpreise stärker als die Endkundentarife?
Die Marktpreise an den Energiebörsen können sich täglich oder sogar stündlich verändern.
Die TBGN beschaffen die benötigten Energiemengen jedoch gestaffelt über längere Zeiträume und nicht zu einem einzigen Zeitpunkt. Dadurch werden kurzfristige Preisschwankungen geglättet und die Tarife für Kundinnen und Kunden bleiben stabiler als die Marktpreise.
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Hat die TBGN direkten Einfluss auf alle Bestandteile meines Gaspreises?
Nein.
Ein Teil des Gaspreises wird durch die TBGN beeinflusst, beispielsweise die Beschaffungs- und Netzkosten. Andere Bestandteile, wie die CO₂-Abgabe oder gesetzliche Rahmenbedingungen, werden durch Bund und Gesetzgeber vorgegeben.
Die TBGN setzen diese Vorgaben um und weisen die entsprechenden Kosten transparent aus.
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Wo finde ich die aktuellen Gastarife und weitere Informationen?
Die jeweils gültigen Gastarife, Produktbeschriebe und weitere Informationen finden Sie hier auf der Website der TBGN.
Bei Fragen zu Ihrem individuellen Verbrauch oder zum passenden Gasprodukt steht Ihnen der Kundendienst der TBGN gerne zur Verfügung.

