Sie haben Fragen? In unserem FAQ-Bereich finden Sie die wichtigsten Antworten – auch zum Thema Wärme und Heizungsersatz.
Häufig gestellte Fragen – einfach erklärt (FAQ)
Ob zu Ihrer Stromrechnung, zur Einspeisung von Solarstrom oder zu unseren Dienstleistungen – hier finden Sie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um die TBGN. Klar, verständlich und jederzeit abrufbar. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sind wir gerne persönlich für Sie da.
Stromtarife 2026: Neues Tarifsystem (Sommer/Winter) mit angepassten Hochtarif/Niedertarif-Zeiten
Was ändert sich bei den Stromtarifen ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 senkt die TBGN die Stromkosten und führt ein neues saisonales Tarifmodell mit angepassten Hoch- und Niedertarifzeiten ein. Besonders im Sommer profitieren Kundinnen und Kunden von erweiterten Niedertarifzeiten und deutlich günstigeren Preisen.
Wie funktioniert das neue saisonale Tarifsystem?
Das Jahr wird neu in zwei Tarifperioden unterteilt:
- Sommer: 1. April bis 30. September
- Winter: 1. Januar bis 31. März sowie 1. Oktober bis 31. Dezember
Im Sommer gelten erweiterte Niedertarifzeiten – insbesondere über die Mittagsstunden –, während im Winter die bisherigen Tarifzeiten beibehalten werden.
Wie sind die neuen Niedertarifzeiten und Hochtarifzeiten konkret verteilt?


Warum wurde das Tarifsystem überhaupt umgestellt?
Die bisherige Tarifstruktur stammt aus einer Zeit mit konstanter Stromproduktion (z. B. Kernkraft). Heute unterliegt die Stromerzeugung – insbesondere durch Solarenergie – starken saisonalen und tageszeitlichen Schwankungen. Das neue Tarifsystem soll diese Realität besser abbilden und Anreize für einen netzdienlichen Verbrauch schaffen.
Welche Vorteile habe ich durch die neuen Niedertarifzeiten im Sommer?
Im Sommer sinken durchschnittlich die Energiepreise im Niedertarif um rund 12 % und die Netznutzungskosten um rund 6.6 %. Wer seinen Stromverbrauch gezielt in diese Zeiten verlagert, kann spürbar sparen und gleichzeitig zur Nutzung von Solarstrom beitragen.
Gilt das neue System auch bspw. für Wärmepumpen-Boiler zur Warmwasseraufbereitung?
Ja. Gerade Wärmepumpenboiler zur Warmwasseraufbereitung können im Sommer während der erweiterten NT-Zeiten besonders effizient betrieben werden – z. B. über die Mittagsstunden mit hoher Leistungszahl. Es lohnt sich, die Steuerung Ihrer Anlage zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um von den günstigen Zeiten zu profitieren.
Wieso ist es ab 2026 günstiger, wenn ich meine Wäsche über den Mittag wasche?
Ab 2026 wird das geplante Tarifmodell mehr Zeitfenster mit Niedertarif beinhalten. Neu gilt der günstige Tarif nicht nur sonntags, sondern im Sommer (April bis September) auch an Werktagen über die erweiterte Mittagszeit und an Samstagen sogar rund um die Uhr. Wer also mittags Wäsche wäscht oder andere stromintensive Geräte nutzt, profitiert direkt von tieferen Stromkosten.
Gelten die neuen Niedertarifzeiten im Sommer nur wenn die Sonne scheint oder auch bei Regenwetter?
Die neuen Niedertarifzeiten gelten unabhängig vom Wetter – also auch bei Bewölkung oder Regen. Sie richten sich nicht nach der tagesaktuellen Sonneneinstrahlung, sondern orientieren sich am durchschnittlichen Solarstromaufkommen. Die Tarifzeiten ändern sich also für unsere Kundinnen und Kunden nicht spontan, sondern sind fix festgelegt. Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass der Niedertarif täglich zu den gleichen definierten Zeiten gelten wird.
Wie stark sinken die Strompreise insgesamt?
Die Energietarife sinken durchschnittlich um 4.5 %, die Netznutzungstarife um 6–9 %. Die genaue Ersparnis hängt vom individuellen Verbrauchsverhalten und dem Verbrauchsprofil ab.
Wann genau ist der Strom für mich günstiger?
Im Sommer wird der Strom neu werktags von 12:00 bis 17:00 Uhr günstiger angeboten. Zusätzlich gilt der Niedertarif am gesamten Wochenende, also auch samstags durchgehend. Damit entstehen deutlich grössere Zeitfenster, in denen Kundinnen und Kunden flexibler nach ihren Bedürfnissen während den Sommermonaten vom Niedertarif profitieren können.
Wie kann ich meine Stromkosten aktiv beeinflussen?
Durch die gezielte Nutzung der erweiterten Niedertarifzeiten – z. B. für Boiler, Wärmepumpen oder Haushaltsgeräte – können Sie Ihre Stromkosten senken. Auch die Optimierung des Eigenverbrauchs bei PV-Anlagen trägt zur Reduktion bei.
Warum ändern sich jährlich die Stromtarife?
Die Stromtarife in der Grundversorgung werden jährlich angepasst. Grundlage dafür sind die tatsächlichen Kosten für Energie, Netznutzung, Messung und gesetzlich vorgeschriebene Abgaben. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) prüft die Tarife auf ihre Angemessenheit und genehmigt sie.
Wo finde ich die neuen Tarifblätter und weitere Informationen?
Sämtliche Informationen sind für Sie unter Downloads abgelegt.
Was bedeutet Flexibilität gemäss StromVG Art. 17c?
Kundinnen und Kunden sind Eigentümer ihrer Flexibilität. Die TBGN nutzt diese z. B. zur Steuerung von Wärmepumpen oder Elektrospeicherheizungen im Niedertarif. Dafür erhalten Sie eine Vergütung. Wer die Steuerung selbst übernehmen möchte, kann dies per Opting-out melden.
Was sind Messtarife und warum werden sie separat verrechnet?
Messtarife decken die Kosten für die Messung des Strombezugs. Sie wurden bisher im Netznutzungstarif mitgeführt und werden ab 2026 separat und verursachergerecht ausgewiesen. Die Höhe hängt von der Netzebene und der eingesetzten Messtechnik ab.
Optimierte Steuerung von Elektroboilern im Kontext des neuen Stromtarifs und Solarstromüberschusses
Warum erfolgt die Ladung nicht mehr nur in der Nacht?
Früher wurde Strom vor allem nachts verbraucht bzw. genutzt. Heute wird durch Photovoltaikanlagen tagsüber oft mehr Strom produziert als gleichzeitig benötigt wird. Deshalb verschieben wir die Nutzung bewusst teilweise in den Tag.
Hat diese Umstellung Auswirkungen auf meine Stromkosten?
Nein. Die Steuerung erfolgt weiterhin innerhalb des Niedertarifs. Für Sie entstehen dadurch keine höheren Kosten.
Bleibt die Warmwasserversorgung gewährleistet?
Ja. Die Versorgung mit Warmwasser bleibt jederzeit sichergestellt. Die Anpassung der Schaltzeiten hat keinen Einfluss auf Ihren Komfort.
Muss ich als Kundin oder Kunde etwas unternehmen?
Nein. Die Optimierung erfolgt automatisch über die bestehende Steuerung (Rundsteuerempfänger). Für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
Welchen Nutzen bringt die Umstellung für das Stromnetz und die Umwelt?
Die gezielte Nutzung von Solarstrom entlastet das Stromnetz und verhindert, dass erneuerbare Energie ungenutzt bleibt. Damit leisten wir gemeinsam einen Beitrag zu einer nachhaltigen und effizienten Energieversorgung.
Messtarife ab 1. Januar 2026
Was sind Messtarife genau?
Messtarife sind die Kosten für die Messung des Stromverbrauchs und der Stromproduktion. Sie decken sämtliche Aufwendungen rund um den Stromzähler ab: Die Bereitstellung und den Betrieb des Messgeräts, die Datenübertragung, den laufenden Unterhalt, die IT‑Systeme zur Verarbeitung der Messdaten sowie die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz, Datensicherheit und Abrechnung.
Bis Ende 2025 waren diese Kosten im Netznutzungstarif mitenthalten und somit für Kundinnen und Kunden nicht separat sichtbar. Seit dem 1. Januar 2026 werden sie eigenständig ausgewiesen, um nachvollziehbar darzustellen, wofür die einzelnen Kostenbestandteile der Stromrechnung anfallen.
Warum werden Messtarife neu separat verrechnet?
Die separate Ausweisung der Messtarife ist eine Vorgabe des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG). Der Gesetzgeber verlangt eine klare, verursachergerechte und transparente Trennung von Energie-, Netz- und Messkosten.
Mit dieser Umstellung soll:
- die Stromrechnung verständlicher werden,
- die Vergleichbarkeit zwischen Netzbetreibern verbessert werden,
- und verhindert werden, dass fixe Messkosten indirekt über den Stromverbrauch quersubventioniert werden.
Die TBGN setzt damit eine schweizweit einheitliche regulatorische Vorgabe um.
Bezahle ich mit den neuen Messtarifen mehr als früher?
In den meisten Fällen nein – auch wenn es auf den ersten Blick so wirken kann.
Die Messkosten waren bereits bisher Bestandteil der Stromrechnung, aber im Netznutzungstarif angerechnet. Mit der Einführung der separaten Messtarife konnten die Netznutzungstarife entsprechend gesenkt werden.
Ob sich die Gesamtstromkosten für einen Haushalt leicht erhöhen, gleich bleiben oder sinken, hängt vom individuellen Verbrauch und der Tarifstruktur ab. Für viele Kundinnen und Kunden bleibt die Gesamtbelastung stabil oder fällt sogar tiefer aus, insbesondere durch die gleichzeitigen Senkungen bei Energie- und Netztarifen ab 2026.
Wie hoch sind die Messtarife der TBGN?
Die Höhe des Messtarifs richtet sich nach der Art der Messung und der Netzanschlussebene, nicht nach dem Stromverbrauch.
Typische Beispiele:
- Standard‑Haushalte (Niederspannung ohne Wandler): ein tieferer monatlicher Messtarif
- Grössere Anschlüsse mit Wandlern: höherer Messtarif aufgrund aufwendigerer Messtechnik
Der Messtarif wird pro Messpunkt und Monat verrechnet. Die verbindlichen Ansätze sind transparent im separaten Tarifblatt «Messtarife 2026» publiziert.
Was bedeutet pro Messpunkt?
Ein Messpunkt ist der technische Punkt, an dem Strom gemessen wird – üblicherweise ein einzelner Stromzähler. Der Messtarif wird pro Messpunkt verrechnet, unabhängig davon, wie viel Strom bezogen oder eingespeist wird.
Der Hintergrund:
Die Kosten für Zählerbetrieb, Kommunikation, Systeme und Abrechnung entstehen auch dann, wenn wenig oder kein Strom fliesst. Der Messtarif stellt sicher, dass diese Fixkosten fair und nachvollziehbar verteilt werden.
Betrifft der Messtarif auch Photovoltaik-Anlagen oder Produzenten?
Ja. Messtarife gelten für alle Kundengruppen, also:
- Stromverbraucher,
- Produzenten (z. B. mit Photovoltaikanlagen),
- sowie Prosumern (Bezug und Einspeisung).
Auch bei Photovoltaikanlagen fallen Messkosten an, da sowohl der Bezug als auch die Rücklieferung ins Netz exakt gemessen, verarbeitet und abgerechnet werden müssen. Die Messkosten werden dabei nicht doppelt verrechnet, sondern sachgerecht dem vorhandenen Messpunkt zugeordnet.
Warum bezahle ich einen Messtarif auch bei sehr geringem Stromverbrauch?
Die Messkosten sind verbrauchsunabhängige Fixkosten.
Unabhängig davon, ob viel oder wenig Strom bezogen wird, müssen:
- der Zähler betrieben,
- Messdaten erhoben und gespeichert,
- Abrechnungssysteme vorgehalten,
- sowie gesetzliche Vorgaben jederzeit erfüllt werden.
Aus diesem Grund ist der Messtarif nicht an den Stromverbrauch gekoppelt, sondern als pauschale monatliche Position ausgestaltet.
Kann ich den Messtarif beeinflussen oder reduzieren?
Der Messtarif selbst ist regulatorisch festgelegt und nicht individuell verhandelbar. Eine direkte Reduktion ist daher nicht möglich. Die Art der Messung ändert sich nur bei technisch oder baulich begründeten Anpassungen.
Warum ist diese Umstellung trotz Kritik sinnvoll?
Die separate Einführung der Messtarife:
- macht die Stromrechnung klarer und ehrlicher,
- erfüllt gesetzliche Vorgaben,
- reduziert versteckte Quersubventionierungen,
- schafft langfristig stabilere Tarifstrukturen,
- unterstützt die Digitalisierung und Weiterentwicklung des Stromsystems.
Auch wenn einzelne Positionen neu sichtbar sind, bleibt das übergeordnete Ziel: Fairness, Transparenz und Versorgungssicherheit.
Einspar- und Optimierungspotenziale für Privatkunden
Verbrauch in Niedertarifzeiten verlagern
Nutzen Sie nach Möglichkeit stromintensive Geräte wie Waschmaschine, Tumbler oder Geschirrspüler bevorzugt in den Niedertarifzeiten, insbesondere im Sommer zwischen Vormittag und späterem Nachmittag. So profitieren Sie von günstigeren Energiepreisen.
Wärmepumpe-Boiler für Warmwassererzeugung und allfällige Klimageräte/Kühlanlagen in Sommer-Niedertarifzeiten betreiben
Im Sommer sind die Niedertarifzeiten erweitert. Wärmepumpen können in dieser Zeit mit hoher Leistungszahl betrieben werden – z. B. über die neuen günstigen Nachmittagsstunden.
Steuerung überprüfen
Prüfen Sie, ob Ihre Wärmepumpe oder andere steuerbare Verbraucher auf die neuen Tarifzeiten abgestimmt sind. Eine Anpassung der Steuerung kann helfen, den Betrieb gezielt in günstige Zeitfenster zu legen.
Für Haushalte mit PV-Anlage: Eigenverbrauch optimieren
Nutzen Sie den selbst erzeugten Solarstrom möglichst direkt – z. B. für die Wärmepumpe, Warmwasseraufbereitung oder Haushaltsgeräte. Eine intelligente Steuerung hilft, den Eigenverbrauch zu maximieren.
Verbrauchsverhalten anpassen
Vermeiden Sie gleichzeitigen Betrieb mehrerer stromintensiver Geräte. Eine zeitliche Staffelung kann die Lastspitzen senken und langfristig auch die Anschlussleistung optimieren.
Energieffiziente Geräte einsetzen
Der Ersatz alter Haushaltsgeräte durch moderne, stromsparende Modelle kann den Verbrauch und damit die Gesamtkosten reduzieren – besonders bei Geräten mit täglichem Einsatz.
Einspar- und Optimierungspotenziale für KMU und Gewerbe
Lastverschiebung in Niedertarifzeiten
Stromintensive Prozesse (z. B. Maschinenbetrieb, Kühlung, Druckluft) können – sofern betrieblich möglich – in die Niedertarifzeiten verlagert werden. Besonders im Sommer sind diese Zeitfenster erweitert und bieten Einsparpotenzial.
Eigenverbrauchsoptimierung bei PV-Anlagen
Unternehmen mit Photovoltaikanlagen können durch gezielte Steuerung den Eigenverbrauch erhöhen – z. B. durch Betrieb von Verbrauchern in den Mittagsstunden, wenn PV-Ertrag und Niedertarif zusammenfallen.
Energiemanagementsysteme nutzen
Der Einsatz von Energiemanagementsystemen (EMS) ermöglicht eine automatische Steuerung und Optimierung des Stromverbrauchs in Abhängigkeit von Tarifzeiten und Lastprofilen.
Steuerung und Automatisierung prüfen
Bestehende Steuerungen (z. B. für Wärmepumpen, Boiler, Kühlanlagen) sollten auf die neuen Tarifzeiten abgestimmt werden. Eine Anpassung kann helfen, den Betrieb gezielt in günstige Zeitfenster zu legen.
Einspeisevergütungen Photovoltaik
Wie wird die Einspeisevergütung für PV-Anlagen ab 2026 berechnet?
Die Vergütung richtet sich nach dem vierteljährlich gemittelten Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für Anlagen unter 30 kW gilt ein gesetzlich garantierter Mindestpreis von 6 Rp./kWh.
Warum bezahlen die TBGN ab 1. Januar 2026 weniger für meinen Solarstrom?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Modell für die Rückvergütung von eingespeistem Solarstrom. Der bislang jährlich im Voraus fixierte Rückliefertarif entfällt. Neu erfolgt die Vergütung quartalsweise auf Basis des vom Bundesamt für Energie im Folgemonat publizierten Marktwerts für Solarstrom. Das bedeutet: Die neu separat ausgerichtete Vergütung kann je nach Marktlage schwanken und auch unter den bisherigen Rückliefertarif fallen. Allerdings ist auch eine Sicherheit eingebaut, indem eine Mindestvergütung je nach Anlagengrösse vorgesehen ist (z. Bsp. 6 Rp./kWh bei Anlagen <30kW).
Warum diese Anpassung auf einen marktbasierten Preis statt einem Fixpreis?
Die gesetzliche Neuregelung berücksichtigt einerseits, dass Solarenergie während dem Jahr eine unterschiedliche Wertigkeit besitzt und verstärkt andererseits den Anreiz, Anlagen für die Selbstversorgung auszulegen und zu optimieren. Mit letzterem soll einer zunehmenden Einspeisung vorgebeugt werden, welche einen Ausbau der Netzinfrastruktur nötig machen könnte.
Was bedeutet vierteljährlich gemittelter Marktpreis?
Der Referenzmarktpreis wird alle drei Monate neu berechnet und basiert auf den durchschnittlichen Strompreisen am Schweizer Strommarkt. Die Vergütung für eingespeisten Strom erfolgt rückwirkend auf Basis dieses Preises – je nach Zeitpunkt der Einspeisung.
Was passiert wenn der Marktpreis unter 6 Rappen / kWh fällt?
Für kleinere Anlagen bis 30 kW Leistung gilt ab 2026 eine gesetzlich garantierte Mindestvergütung von 6 Rp./kWh. Diese greift, wenn der Marktpreis unter diesen Wert fällt und sorgt für Planungssicherheit und Investitionsschutz.
Gibt es auch Mindestvergütungen für grössere Anlagen?
Bitte entnehmen Sie die konkreten Tarifdetails dem Tarifblatt «Einspeisevergütungen, Herkunftsnachweise und Speicher».
Wie hoch sind die Einspeisevergütungen für meine Anlage im Jahr 2025?
Bitte entnehmen Sie die Vergütungssätze den jeweils gültigen Tarifblättern.
Was bedeutet der Unterschied in der Tarifwahl zwischen
Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Vergütung für die Herkunftsnachweise (HKN) Ihres eingespeisten Stroms. Bei Wahl unseres Standardtarifs «Der Blaue» erhalten Sie zusätzlich zur Vergütung für den physischen Strom auch eine Vergütung für die HKN. Beim Tarif «der Graue» entfällt diese HKN-Vergütung, sodass nur der physisch eingespeiste Strom vergütet wird. Die derzeit gültigen Tarife für physische Einspeisung und HKN werden jährlich angepasst und sind online auf www.tbgn.ch publiziert.
Wieso wird der Herkunftsnachweis nur im Tarif
TBGN ist gesetzlich dazu verpflichtet, den physisch eingespeisten Strom (Einspeisevergütung) zu vergüten. Die Herkunftsnachweise (HKN), welche die «Qualität» des Stroms belegen, sind jedoch nicht Teil des gesetzlichen Netzmonopols und werden nur dann zusätzlich vergütet, wenn der Tarif «der Blaue» oder ein anderes Naturstromprodukt gewählt wird. Dies ist im Tarifblatt entsprechend festgelegt.
Wie wirkt sich der Wechsel auf den Tarif
Wenn Sie den Tarif «Der Graue» wählen, erhalten Sie nur noch die Vergütung für den physischen Strom und keine Vergütung mehr für die HKN. Im Tarif «Der Blaue» erhalten Sie hingegen eine zusätzliche Vergütung für die HKN. Dadurch entgehen Ihnen bei «der Graue» potenzielle Einnahmen aus den HKN.
Wie kann ich den gewünschten Tarif auswählen und ab wann gilt die Änderung?
Die Tarifwahl auf "Der Blaue" oder ein anderes Naturstromprodukt erfolgt bequem per Online-Formular. Die Anpassung wird dann ab der nächsten Abrechnung berücksichtigt. Bei bestehenden Anlagen ist ein Tarifwechsel per 1. Januar eines Jahres möglich.
Stromprodukte, Stromherkunft und Stromkennzeichnung
Was ist die Stromkennzeichnung?
Die Energieversorgungsunternehmen (EVU) müssen ihre Kundinnen und Kunden einmal im Jahr über die Herkunft des Stroms informieren, der an sie geliefert wird. Dieser Liefermix zeigt die Qualität des gesamten vom EVU abgesetzten Stroms auf.
Seit 2006 müssen diese Zahlen allen Kundinnen und Kunden mit den Stromrechnungen bekanntgegeben werden. Seit 2013 werden die Daten zusätzlich auf der Internet-Plattform www.stromkennzeichnung.ch veröffentlicht.
Woher stammt der physikalische Strom, den ich tatsächlich verbrauche?
Physikalisch betrachtet fliesst elektrischer Strom immer den kürzesten Weg. Das bedeutet, dass der Strom, den Sie verbrauchen, in der Regel von den nächstgelegenen Kraftwerken stammt – unabhängig davon, welches Stromprodukt Sie gewählt haben. Beispielsweise beziehen Sie physikalisch meist Strom aus der nächstgelegenen Produktionsanlage, etwa einem regionalen Kraftwerk. Ihr gewählter Strommix beeinflusst jedoch die Herkunftsnachweise, die belegen, dass für Ihren Verbrauch die entsprechende Menge Ökostrom ins Netz eingespeist wurde.
Kann ich also den Strommix mitgestalten und was bedeutet das nun konkret?
Mit der Wahl eines Stromprodukts, das zum Beispiel auf erneuerbare Energiequellen setzt, unterstützen Sie aktiv die Produktion von erneuerbarem Strom. Dieser kommt jedoch nicht direkt aus Ihrer Steckdose, sondern wird durch sogenannte Herkunftsnachweise (HKN) zertifiziert und in das allgemeine Netz eingespeist.
Ist der Strom aus meiner Steckdose wirklich erneuerbarer Strom, wenn ich ein entsprechendes Produkt, z.B.
Physikalisch ist der Strom, der aus Ihrer Steckdose kommt, immer eine Mischung aus verschiedenen Quellen – also derselbe wie für alle anderen. Mit einer Wahl unseres Standardprodukts «Der Blaue» oder einem anderen Naturstromprodukt erhalten Sie aber Herkunftsnachweise, die belegen, dass für Ihren Verbrauch die entsprechende Menge Ökostrom ins Netz eingespeist wurde.
Wie kann ich in einem Mehrfamilienhaus den Strommix aktiv mitgestalten?
Auch in einem grossen Wohnblock können Sie Ihr individuelles Stromprodukt wählen. Mit der Wahl unseres Standardprodukts «Der Blaue» oder den anderen Naturstromprodukten («Der Grüne», «Der Gelbe») wird durch die Herkunftsnachweise belegt, dass für Ihren Verbrauch beispielsweise Solar oder Wasserkraftstrom ins Netz eingespeist wurde – unabhängig davon, welchen Strommix die anderen Parteien im Haus gewählt haben.
Macht es überhaupt einen Unterschied, welchen Strommix ich wähle, wenn der Strom physikalisch derselbe ist?
Ja, indem Sie ein Produkt mit erneuerbaren Energien wählen, fördern Sie den Ausbau nachhaltiger Energiequellen. Ihr Beitrag wird über Herkunftsnachweise zertifiziert, sodass die Nachfrage nach erneuerbarem Strom wächst und dessen Anteil im Netz langfristig steigt.
Gaspreise
Weshalb kann TBGN die Gaspreise per 1. Januar 2025 zum vierten Mal infolge seit April 2023 senken?
Die Gasbeschaffung erfolgt bei TBGN gestaffelt, so dass die Summe der Beschaffungen die aktuelle Marktsituation rollierend widerspiegelt. In den letzten Monaten sind unsere Beschaffungspreise kontinuierlich gesunken. Durch diese Strategie ist es nun möglich, die in den letzten Monaten gesunkenen Beschaffungspreise an die Endverbraucher weiterzugeben.
Wie setzt sich mein Gaspreis bei TBGN zusammen?
Ihr Gaspreis setzt sich aus drei Elementen zusammen:
- Energie: Die Kosten für Energie, abhängig von der gewählten Qualität inkl. CO2-Abgabe.
- Netznutzung: Die Kosten für Transport und Gasverteilung.
- Grundgebühr: Infrastrukturkosten, abhängig von der Nennbelastung in Kubikmeter pro Stunde (m³/h)
Wie verändert sich die monatliche Belastung für einen typischen Haushalt?
Ein typischer 4-Personen-Haushalt in Glarus Nord mit einem jährlichen Gasverbrauch von 13'440 kWh wird ab dem 1. Januar 2025 rund 180 CHF pro Monat inkl. MwSt. bezahlen. Dies entspricht einer Einsparung von rund 28 CHF pro Monat gegenüber dem heutigen Tarif oder rund 15 Prozent weniger als bisher.
Um wieviel wird mein Gaspreis per 1. Januar 2025 konkret gesenkt?
Die Technischen Betriebe Glarus Nord (TBGN) senken per 1. Januar 2025 die Gaspreise für alle Kundensegmente um durchschnittlich 15 Prozent. Mit Blick auf die konkrete Preissenkung, ist es wichtig zu wissen, dass im Tarifsystem und somit auch auf dem Tarifblatt zwischen drei Kundensegmenten unterschieden wird:
Tarif 1: Kunden aus Haushalt, Industrie und Gewerbe ohne Heizung
Tarif 2a: Kunden mit Raumheizung und einem Jahresverbrauch von weniger als 100'000 kWh
Tarif 2b: Kunden mit Raumheizung inkl. Wärmeverbünde und einem Jahresverbrauch von mindestens 100'000 kWh.
Der Energie-Teil exkl. CO2-Abgabe je Tarifgruppe verändert sich wie folgt:
| Bis 31.12.2024 | Ab 1.1.2025 | Veränderung | ||
| Rp./kWh | Rp./kWh | Rp./kWh | ||
| Tarif 1 | 9.70 | 7.24 | -2.46 | -25.37% |
| Tarif 2a | 8.75 | 6.44 | -2.06 | -29.03% |
| Tarif 2b | 7.10 | 5.04 | -2.31 | -26.41% |
Die CO2-Abgabe steigt für alle Tarife geringfügig von 2.156 Rp./kWh auf 2.161 Rp./kWh, somit um 0,23%. Der CO2-Abgabe unterliegen alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas), die zur Erzeugung von Wärme, Licht oder Strom eingesetzt werden. Die Entgelte für Netznutzung (Rp./kWh) sowie die Grundgebühr (CHF/Monat) können trotz sinkender Gasnachfrage im Gasnetz der TBGN stabil gehalten werden.
Weshalb heisst das Standardprodukt der TBGN «Biogas10»?
Die TBGN setzen sich für eine nachhaltige und klimaschonende Zukunft ein, sämtliche Produkte enthalten erneuerbares und CO2-neutrales Biogas. Unser Standardprodukt Biogas10 enthält einen Biogasanteil von 10%.
Kann ich meinen Biogas-Anteil erhöhen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Anteil an Biogas mit einem Produktewechsel ab 1. Januar des Folgejahres auf 20% oder 100% zu erhöhen.
Wieso muss ich eine CO2-Abgabe bezahlen?
Der CO2-Abgabe unterliegen alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas), die zur Erzeugung von Wärme, Licht oder Strom eingesetzt werden. Holz und Biomasse gelten als CO2-neutral und sind von der CO2-Abgabe nicht betroffen. Die CO2-Abgabe wurde erstmals im Jahr 2008 erhoben, weil die CO2-Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend gesunken waren. Die CO2-Abgabe wird nur dann erhöht, wenn die CO2-Emissionen aus Brennstoffen nicht genügend sinken. Um der Wirtschaft und der Bevölkerung eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, sind die an Zwischenziele geknüpften Erhöhungsschritte im Voraus definiert (vgl. Art. 94 CO2-Verordnung).
Wie ist die aktuelle Lage am Gasmarkt?
Die Gasspeicher sind gut gefüllt und die Versorgungssicherheit in der Schweiz ist zurzeit gewährleistet. Die Preisprognosen auf dem Gasmarkt bleiben jedoch schwierig. Denn die Beschaffungspreise werden von vielen Faktoren beeinflusst, unter anderem von globalen Entwicklungen und geopolitischen Spannungen. Es kann deshalb nicht ausgeschlossen werden, dass die Preisentwicklung wieder volatiler wird.
Warum ist Biogas teurer als Erdgas?
Wer Biogas kauft, kauft neben der eigentlichen Energie auch einen ökologischen Mehrwert. Biogas ist im Netz nicht von Erdgas zu unterscheiden. Ein Herkunftsnachweis garantiert, dass es in einer Biogasanlage erzeugt und ins Gasnetz eingespeist wurde. Das System ist vergleichbar mit Ökostrom. Die Entscheidung für Biogas hat den Vorteil, dass fossiles Erdgas durch erneuerbares Gas ersetzt wird.
Wie oft werden die Gaspreise angepasst?
TBGN passt die Gaspreise im Normalfall maximal einmal pro Quartal an. Kleinere Schwankungen werden während des Quartals geglättet. Bei ausserordentlich grossen und kurzfristigen Veränderungen, wie sie in der gegenwärtig schwierigen Situation auftreten können, sind ausnahmsweise auch Anpassungen während eines Quartals möglich.
Wieso schwanken die Marktpreise mehr als die Gaspreise der TBGN?
TBGN kauft Gas zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein. Bei den Marktpreisen sind der kurzfristige Gashandel (Spotmarkt) und längerfristig gehandelte Gasmengen zu unterscheiden. Massgeblich für eine gewisse Preisstabilität sind langfristig gehandelte Gasmengen (Terminprodukte). Eine Veränderung der Marktpreise kann sich zeitlich um einige Monate verzögert auf unsere Gaspreise auswirken.

