Netzanschluss und Demontage
Wichtige Informationen, Hinweise und Downloads
In den AGB Netzanschluss sind sämtliche Regelungen zum Netzanschluss enthalten. Die wichtigsten Informationen finden Sie nachfolgend zusammengefasst.
Welche Anschlusskategorien gibt es?
Die TBGN entscheidet anhand technischer und wirtschaftlicher Kriterien, auf welcher Spannungsebene ein Netzanschluss erfolgt.
Netzanschluss Niederspannung (Netzebene 7)
- Der Grenzwert liegt bei einer Spannung von 400 Volt.
- Auf welcher Spannungsebene die Messung erfolgt, ist dabei unerheblich.
Netzanschluss Mittelspannung (Netzebene 5)
- Der Grenzwert liegt bei einer Spannung von 16 kV.
- Netzanschlussnehmer mit einer bezugsberechtigten Leistung über 400 kVA pro Verbrauchsstätte erhalten in der Regel einen Mittelspannungsanschluss.
Eine Zusammenlegung (Bündelung) mehrerer Netzanschlussnehmer, um gemeinsam die Mindestleistung von 400 kVA zu erreichen, ist nicht zulässig.
Was sind Anschlussbeiträge?
TBGN erhebt Anschlussbeiträge bei:
- neuen Netzanschlüssen
- der Verstärkung, Erweiterung, Änderung oder dem Ersatz bestehender Netzanschlüsse
Diese Beiträge setzen sich aus zwei Komponenten zusammen:
- Netzkostenbeitrag
- Netzanschlussbeitrag
Weitere Informationen dazu finden Sie in den AGB Netzanschluss 2015.
Was ist der Netzkostenbeitrag?
Der Netzkostenbeitrag wird erhoben, um:
- einen angemessenen Teil der Groberschliessungskosten sowie
- den überwiegenden Teil der Feinerschliessungskosten zu decken.
Eine grafische Abgrenzung dieser Kostenarten finden Sie im Anhang 3 der AGB Netzanschluss 2015.
Der Beitrag richtet sich nach der Beanspruchung des Verteilnetzes – unabhängig davon, ob für den konkreten Netzanschluss tatsächlich ein Netzausbau erforderlich ist oder nicht.
Es handelt sich um einen einmaligen Beitrag, der sich nach der bezugsberechtigten Leistung bemisst.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den AGB Netzanschluss 2015.
Was ist der Netzanschlussbeitrag?
Der Netzanschlussbeitrag umfasst sämtliche Aufwendungen, die für die Herstellung des Netzanschlusses erforderlich sind und nicht anteilsmässig durch den Netzkostenbeitrag gedeckt werden.
Dazu gehören insbesondere Kosten für:
- Projektierung
- Lieferung
- Montage
- Dokumentation
- Administration
Der Netzanschlussbeitrag wird individuell berechnet und richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand für die Erstellung des Anschlusses.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den AGB Netzanschluss 2015.
Temporäre Netzanschlüsse für Baustellen und andere Anlagen
Für Baustellen sowie andere zeitlich befristete Anlagen erstellt TBGN temporäre Netzanschlüsse.
Die dabei entstehenden Kosten werden gemäss effektivem Aufwand berechnet und dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Mehr Infos dazu erhalten Sie auf hier.

