Interessentenformular LEG
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, ganz unverbindlich Ihr Interesse für den Beitritt an eine lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) zu hinterlegen.
Vorbemerkung
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG)
Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz kann künftig (voraussichtlich ab 2026) der lokal erzeugte Strom über das öffentliche Netz innerhalb eines Quartiers oder auch einer Gemeinde vermarktet werden. Dazu schliessen sich mehrere Haushalte oder Nutzungseinheiten zusammen, um den durch einen Produzenten von Solarstrom erzeugten Strom gemeinsam zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer im gleichen Netzgebiet und in der gleichen Gemeinde befinden. Zudem muss die LEG eine festgelegte Mindestgrösse an Elektrizitätserzeugung im Verhältnis zur Anschlussleistung aufweisen. Eine LEG kann auch einen oder mehrere Eigenverbrauchslösungen oder ZEV als Teilnehmende einbinden.

