TBGN setzt die neue nationale Einspeiseregel ab 2026 um. Sie dämpft Mittagsspitzen, entlastet das Netz und schafft Raum für zusätzliche PV-Anlagen – bei minimalen Ertragseinbussen.
Photovoltaik Einspeisebegrenzung
Mehr Solarstrom im Netz: TBGN setzt die neue nationale Einspeiseregel ab 2026 um. Sie dämpft Mittagsspitzen, entlastet das Netz und schafft Raum für zusätzliche PV-Anlagen – bei minimalen Ertragseinbussen.
Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, welche die Einspeiseleistung von neuen Photovoltaikanlagen dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Modulleistung (kWp DC) begrenzen kann. Ziel ist es, die Stromnetze zu entlasten und kostspielige Netzausbauten zu vermeiden, sowie mehr Solaranlagen ins bestehende Stromnetz integrieren zu können. Diese Massnahme betrifft neue Anlagen in der ganzen Schweiz. Bei bestehenden Anlagen muss diese Regelung umgesetzt werden, wenn der Wechselrichter ausgetauscht wird.
Warum wird die Einspeisung begrenzt?
Mit dem starken Ausbau der Solarenergie in den letzten Jahren stösst das Schweizer Stromnetz insbesondere in den Sommermonaten vermehrt an seine Grenzen. Um die Versorgungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten, setzt der Bund und die Verteilnetzbetreiber auf das sogenannte NOVA-Prinzip: Netz-Optimierung vor Netz-Verstärkung vor Netz-Ausbau. Die Begrenzung der Einspeiseleistung ist eine effektive Optimierungsmassnahme, die von allen Verteilnetzbetreibern umgesetzt werden darf.
Was bedeutet die 70-%-Regel konkret?
Die Einspeiseleistung neuer Photovoltaikanlagen darf ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Modulleistung begrenzt werden. Das bedeutet:
- Maximal 70 % der installierten DC-Leistung dürfen ins Netz eingespeist werden.
- Bis zu 3 % der Jahresproduktion dürfen ohne Entschädigung abgeregelt werden.
- Ihr Eigenverbrauch bleibt davon unberührt.
Welche Anlagen sind betroffen?
- Neue Anlagen ab 1. Januar 2026.
- Bestehende Anlagen bei Änderungen, wenn ein neuer Wechselrichter installiert wird*.
*Ein Austausch des Wechselrichters muss von einem zertifizierten Elektro- oder Solarinstallateur durchgeführt werden.
Technische Umsetzung – Ihre Optionen:
Vorteile einer intelligenten Steuerung:
- Maximierung des Eigenverbrauchs
- Reduktion des Netzeintrags
- Vorbereitung auf dynamische Stromtarife
Für eine verbesserte Systemeffizienz und Stabilität sind weitere Massnahmen im Einspeisemanagement bezüglich Wirk- und Blindleistung in Abhängigkeit der Netzspannung empfohlen (Ländereinstellungen Schweiz).
Weiterführende Dokumente
Häufig gestellte Fragen zur Einspeisebegrenzung
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Warum wird die Einspeisung von Photovoltaikanlagen überhaupt begrenzt?
Mit dem starken Ausbau der Solarenergie entstehen insbesondere an sonnigen Mittagen immer höhere Einspeisespitzen. Dadurch werden lokale Stromnetze stärker belastet.
Die neue Regelung soll helfen, bestehende Netze effizienter zu nutzen, kostspielige Netzausbauten zu reduzieren und gleichzeitig zusätzliche Photovoltaikanlagen in das bestehende Netz zu integrieren. Sie folgt dem sogenannten NOVA-Prinzip: Netzoptimierung vor Netzverstärkung vor Netzausbau.
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Wer hat diese Regelung eingeführt?
Die Einspeisebegrenzung ist keine Regelung der TBGN, sondern basiert auf den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den entsprechenden Branchenvorgaben für Schweizer Verteilnetzbetreiber. Die TBGN setzen diese Vorgaben in ihrem Netzgebiet um.
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Was bedeutet die 70%-Regel konkret?
Ab dem 1. Januar 2026 darf die maximale Einspeiseleistung neuer Photovoltaikanlagen dauerhaft auf 70 % der installierten Modulleistung begrenzt werden.
Bei einer Anlage mit 10 kWp installierter Leistung dürfen somit maximal 7 kW gleichzeitig ins Netz eingespeist werden. Der selbst genutzte Solarstrom ist davon nicht betroffen.
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Betrifft die Regelung meinen Eigenverbrauch?
Nein.
Die Begrenzung betrifft ausschliesslich die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz. Strom, den Sie selbst verbrauchen, kann weiterhin uneingeschränkt genutzt werden.
Wer seinen Eigenverbrauch erhöht, spürt die Auswirkungen der Einspeisebegrenzung oftmals kaum.
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Welche Anlagen sind betroffen?
Betroffen sind:
- neue Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2026 in Betrieb genommen werden,
- bestehende Anlagen, wenn im Rahmen einer Änderung oder Erneuerung ein neuer Wechselrichter installiert wird.
Bestehende Anlagen ohne entsprechende technische Änderungen bleiben grundsätzlich unverändert.
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Wer ist nicht betroffen?
Nicht betroffen sind bestehende Photovoltaikanlagen, solange keine relevante Änderung an der Wechselrichtertechnik vorgenommen wird.
Für diese Anlagen gelten weiterhin die bisherigen Anschlussbedingungen
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Verliere ich dadurch viel Solarstrom?
Nein.
Die Regelung ist so ausgestaltet, dass die jährlichen Energieverluste in der Regel sehr gering sind. Die stärksten Ertragsverluste entstehen nur während weniger Stunden pro Jahr bei optimalen Sonneneinstrahlungsbedingungen.
Bis zu 3 % der jährlichen Energieproduktion dürfen ohne Entschädigung abgeregelt werden. In der Praxis liegen die tatsächlichen Verluste häufig darunter.
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Lohnt sich eine Photovoltaikanlage trotz Einspeisebegrenzung weiterhin?
Ja.
Die Einspeisebegrenzung verändert die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen nur geringfügig. Der überwiegende Teil der Jahresproduktion bleibt weiterhin nutzbar.
Zusätzlich gewinnt der Eigenverbrauch zunehmend an Bedeutung. Wer möglichst viel Solarstrom direkt selbst nutzt, profitiert weiterhin besonders stark von seiner Anlage.
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Bekomme ich für abgeregelten Solarstrom eine Entschädigung?
Die Regelung sieht vor, dass bis zu 3 % der Jahresproduktion ohne Entschädigung abgeregelt werden dürfen.
Die Details ergeben sich aus den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und Anschlussbedingungen.
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Muss ich meine bestehende Anlage jetzt sofort anpassen?
Nein.
Für bestehende Anlagen besteht grundsätzlich kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Relevant wird die Regelung in der Regel erst bei technischen Änderungen, insbesondere beim Austausch des Wechselrichters.
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Wie wird die Einspeisebegrenzung technisch umgesetzt?
Für die Umsetzung gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- kleinere Dimensionierung des Wechselrichters,
- softwareseitige Begrenzung der Einspeiseleistung,
- intelligente Energiemanagementsysteme (HEMS),
- Kombination mit Batteriespeichern oder steuerbaren Verbrauchern.
Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von der jeweiligen Anlage ab.
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Wird das Stromnetz durch die Einspeisebegrenzung tatsächlich entlastet?
Ja.
Die höchsten Netzbelastungen entstehen typischerweise in wenigen Stunden mit sehr hoher Solarproduktion. Die Begrenzung reduziert diese Spitzen gezielt und trägt dazu bei, dass bestehende Netzinfrastrukturen länger und effizienter genutzt werden können.
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An wen kann ich mich bei Fragen zur Umsetzung wenden?
Für die Planung und technische Umsetzung stehen Ihnen Ihr Solarinstallateur, Elektroinstallateur oder die TBGN gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Anschlussbedingungen oder den technischen Anforderungen unterstützt Sie das Team der TBGN gerne
Netzdienliche Einspeiseregelung: Ist meine Anlage betroffen?
Erklärvideo vom Branchenverband VSE

