Tarifanpassung Haushalt
für Privatkunden, Haushalte und Kleingewerbe bis 50'000 kWh
Bitte beachten Sie, dass der Wechsel auf ein anderes Stromprodukt nur auf den 1. Januar des Folgejahres möglich ist.
Die Meldung dazu muss bei TBGN bis spätestens 31.12. des Vorjahres eingehen.
